Ausbildung möglich mit jetzigem Gehalt ?
#1

Hallo zusammen, 
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag beim Gesundheitsamt als "Unterstützungskraft" und bekomme aktuell E6. Bin gelernte Arzthelferin.
Ich würde gerne die Ausbildung zum Hygienekontrolleur bzw. -in machen, jedoch mit der Möglichkeit, mein E6 weiterhin zu behalten. Ich weiß, dass es in manchen Kommunen so gehandhabt wird mit dem Gehalt. Aber ist das dann Kulanz oder gibt es irgendwelche Regelungen dazu ?
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#2

Wenn der Arbeitgeber die Ausbildung/Weiterbildung anordnet wäre es Arbeitszeit und entsprechend zu bezahlen.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen gilt der Inhalt der Vereinbarung. Diese kann verschiedene Abstufungen und Ausgestaltungen haben.

Grundsätzlich möglich ist auch, dass sich der Arbeitnehmer ohne Unterstützung des Arbeitgebers für eine entsprechende Weiterbildung entscheidet. Dann ist es Freizeit und wäre selber zu bezahlen.

Daneben kann man sich ggf. bei einem anderen Arbeitgeber bewerben, der eine entsprechende Qualifizierung anbietet. Auch da ergeben sich die Bedingungen dann aus dem geschlossenen Vertrag.

Gemäß § 5 (4) TVöD besteht ein Anspruch mit der jeweiligen Führungskraft über Qualifizierungsmaßnahmen zu sprechen. Es besteht aber kein Anspruch, dass der Arbeitgeber entsprechende Wünsche erfüllt.
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