06.08.2018, 12:54
Hallo Zusammen,
ich bitte mal um eine Einschätzung, wer Ihrer Meinung nach gem. LPVG Auskünfte über die in der Sitzung gefassten Beschlüsse gegenüber den Sachbearbeitern der Dienststelle erteilen darf. Unmittelbar nach den Sitzungen rufen Personalsachbearbeiter zur Beschleunigung des Verfahrens im Personalratsbüro an, um sich nach dem Ergebnis der einzelnen Vorlagen zu erkundigen, weil diese auf dem Postweg erst zwei bis drei Tage später dort eingehen. Nun zur Frage: Darf außer der/dem Vorsitzenden bzw. Stellvertreter/-in überhaupt jemand gegenüber den Sachbearbeitern Auskünfte erteilen (z. B. Büropersonal, einzelne Mitglieder?), wenn diese nicht erreichbar sind und welche Konsequenzen hat eine evtl. versehentlich falsch erteilte Auskunft? Als Beispiel: Einer Einstellung wird nicht zugestimmt; wegen der Eilbedürftigkeit, wird telefonisch beim Personalrat nachgefragt und eine falsche Auskunft erteilt, so dass der Personalsachbearbeiter den Arbeitsvertrag rausschickt ...
Vielen Dank im Voraus.
ich bitte mal um eine Einschätzung, wer Ihrer Meinung nach gem. LPVG Auskünfte über die in der Sitzung gefassten Beschlüsse gegenüber den Sachbearbeitern der Dienststelle erteilen darf. Unmittelbar nach den Sitzungen rufen Personalsachbearbeiter zur Beschleunigung des Verfahrens im Personalratsbüro an, um sich nach dem Ergebnis der einzelnen Vorlagen zu erkundigen, weil diese auf dem Postweg erst zwei bis drei Tage später dort eingehen. Nun zur Frage: Darf außer der/dem Vorsitzenden bzw. Stellvertreter/-in überhaupt jemand gegenüber den Sachbearbeitern Auskünfte erteilen (z. B. Büropersonal, einzelne Mitglieder?), wenn diese nicht erreichbar sind und welche Konsequenzen hat eine evtl. versehentlich falsch erteilte Auskunft? Als Beispiel: Einer Einstellung wird nicht zugestimmt; wegen der Eilbedürftigkeit, wird telefonisch beim Personalrat nachgefragt und eine falsche Auskunft erteilt, so dass der Personalsachbearbeiter den Arbeitsvertrag rausschickt ...
Vielen Dank im Voraus.