Auslagerung
#1

Hallo zusammen,
mein AG, eine kleine Kommune (Tvöd VKA), plant die Ausgliederung eines Geschäftsbereiches in eine GmbH. Die Gesellschafter der GmbH sollen zu 75% die Kommune und zu jeweils 12,5% 2 Tochtergesellschaften der Kommune sein.

Diesbezüglich stellen sich natürlich ein paar Fragen.
Wie wird mit unbefristet/befristeten Beschäftigten der Kommune im auszulagernden Sachgebiet verfahren?
Was geschieht mit der Zusatzversicherung?

Hat jemand Erfahrung im Umgang mit einer solchen Situation?


Viele Grüße
Zitieren
#2

Es kommt darauf an. Vermutlich wird es als Betriebsübergang ausgestaltet. Dann gilt der Arbeitsvertrag unverändert weiter. Soweit dein Arbeitgeber den Vertrag ändern will solltest du gründlich prüfen. Du solltest eine Ankündigung zum Betriebsübergang bekommen. Du kannst dann ggf. widersprechen. Dann bleibt die Kommune dein Arbeitgeber. Diese kann dann Personalgestellung an die GmbH prüfen oder wenn für deine Qualifikation kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht ggf. eine betriebsbedingte Kündigung ins Auge fassen. Wenn Du den Wechsel zum Betriebsübergang akzeptierst bleibt der Arbeitsvertrag bestehen. Soweit er befristet ist läuft er ggf. aus bzw. es könnt ein neuer Arbeitsvertrag zu geänderten Konditionen geschlossen werden.

Oft gibt es ergänzende Vereinbarungen zu solchen Ausgliederungen. Z.B. Rückkehrrechte etc. Euer Personalrat sollte sich ums Thema kümmern.

Was ist mit der Zusatzversicherung gemeint?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers