Hallo,
meine Frage betrifft die Veräußerung ausgedienter Fahrzeuge / Mittel (Werkzeuge...) des öffentlichen Dienstes.
Müssen Fahrzeuge, die ausgesondert werden sollen, stets öffentlich ausgeschrieben und meistbietend verkauft werden ?
Dürfen diese intern verkauft werden?
Was ist dabei zu beachten?
Es muss noch hinzufügend gefragt werden - ob eine Straftat vorliegt, wenn solche Mittel - weit unter Wert und unter der Hand intern verkauft werden?!
Vermögensgegenstände sind in der Regel zu Ihrem Wert zu verkaufen (siehe zum Beispiel § 90 Gemeindeordnung NRW).
Daher wird man beim Verkauf von Fahrzeugen ein Verfahren wählen müssen, das auch den tatsächlichen Wert einbringt (z.B. Angebot auf den klassischen Internetportalen gegen Höchstgebot).
Sollten diese Regeln nicht beachtet werden, kann zum Beispiel ein beamtenrechtliches Dienstvergehen (Diziplinarrecht), ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder auch eine Straftat vorliegen (Veruntreuung).
Wir sprechen hier von einem Angestellten ohne Beamtenstatus und bis jetzt von mindestens drei Fahrzeugen - die intern, ohne irgendeine Ausschreibung/ Angebot/ Anzeige auf Onlineportalen teils sehr sehr weit unter Wert verkauft wurden. Dazu kommt noch einiges an Ausrüstung.
Kann der Arbeitgeber/ die Behörde dort Richtlinien vorgeben - die das ermöglichen! Und muss unbedingt ausgeschrieben werden, oder kann das per Satzung anders geregelt sein? Wo kann man ein Vergehen gegen diese Vorgaben melden - sofern der AG/ die Behörde dieses Verhalten duldet - es aber nicht rechtens ist?
Man kann zum Beispiel die übergeordnete Behörde oder das Rechnungsprüfungsamt informieren.
Kann es sein, dass die Frage den Zweck verfolgt, einem bestimmten Kollegen (aus persönlichen Gründen) zu schaden?
Zur Sache: Meine Erfahrung zeigt, dass gebrauchte Fahrzeuge durch die Kommune überaus schwierig zu verkaufen sind und sich auf Anzeigen in Onlineportalen zumeist Betrüger melden (wir sollen irgendwelche Zollgebühren oder Transportkosten vorstrecken...) oder Leute, die in gebrochenem Deutsch Witzpreise bieten oder Leute, die zunächst zusagen und dann nicht mehr erreichbar sind (mit marokkanisher Handynummer oder so) etc. Das ist schier aussichtslos, denn seriöse Kaufinteressenten sind leider überaus rar. Wir sind ja kein Händler, der Fahrzeuge monatelang auf einem Ausstellungsgelände stehen lassen kann, bis der perfekte Kunde kommt; wir müssen die Kisten möglichst rasch und arbeitszeitökonomisch loswerden!
Dann stellt sich doch die Frage, welcher Preis tatsächlich mit vertretbarem Aufwand erzielbar ist (Vergleich Taube auf dem Dach und Spatz in der Hand). Es ist daher durchaus sinnvoll, ein Fahrzeug sofort an einen zuverlässigen und zahlungswilligen Interessenten zu verkaufen statt endlos zu suchen, ob man nicht noch einen Tausender mehr erzielen kann...
Naja, im Zweifel beauftragt man einen Kfz-Gutachter, die Fahrzeuge in die Portale aufzunehmen und die Verkaufsabwicklung vorzunehmen.
Jeder Anschein, dass Fahrzeuge unter Wert verkauft werden oder gekungelt wird, sollte meines Erachtens vermieden werden.
Aktuell sind die Preise für Gebrauchtfahrzeuge sehr hoch und man bekommt man für fast jedes Fahrzeug zahlreiche Angebote.
Schlicht ergreifend und einfach! Es wird gar nicht ausgeschrieben! Nichts aber auch gar nichts! Alles wird verkauft und man fällt aus allen Wolken, wenn man dann über Vierte Preise hört! Sollten diese tatsächlich der Realität entsprechen so werden Preise laut Schwacke - wie es früher einst üblich war grundlegend und weit unterboten!
Schaden will ich niemandem, aber das Verhalten/ die Unwissenheit, welche dort an den Tag gelegt werden ist öffentlich in keiner Weise tragbar und rechtens!
Im übrigen muss gesagt werden, dass der Zoll öffentliches Eigentum meistbietend versteigert - auch das der Kommunen!
Dort kann jeder mitbieten und nicht nur wenige oder einige!
Daher die Frage! Gibt es überhaupt jemanden der das überwacht/ da die Hand drauf hat? Es sind Mittel öffentlicher Hand - also eigentlich Eigentum das der Steuerzahler bezahlt hat! Dieser hat immer ein Recht auf das höchste Gebot. Ob das bei einer 4 Augen "Vergabe" erreicht wird sei mal dahin gestellt - aber für meine Begriffe sehr schwer unglaubwürdig!
Auch wenn Anzeigeportale heute meist unseriöse Angebote mit sich bringen - so ist es doch meiner Ansicht nach - Pflicht - auch das zu versuchen - um den höchsten Preis zu erzielen.
Fazit des Ganzen: Wer solch ein Verhalten "normal " nennt, der macht sich meiner Ansicht nach zukünftig selbst schwere Probleme - denn es gibt wohl und hoffentlich immer jemanden der drüber steht! Noch dazu schadet ein solches Verhalten ja schwer dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der öffentlichen Hand - die es ohnehin schon schwer genug hat.
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
Hallo,
zunächst sollte geprüft werden, was in der Zuständigkeitsordnung festgelegt ist.
Der Verkauf von Gegenständen ist über Summen an die jeweilige Verantwortung geknüpft.
Ein Verkauf muss immer öffentlich ausgeschrieben werden. Natürlich auch abhängig vom Gegenstand.
Man macht im Grunde nichts falsch, wenn Gegenstände > 500 € z.B. über Zoll-Auktion verkauft werden...dann ist die Sache safe!