Hat ein Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst eine freie Wahl im Personalrat für ein Gespräch bezüglich Problemen oder müssen zwingend die freigestellten Personalräte angesprochen werden?
Hat die freie Wahl, wenn es dadurch zu Verhinderung/Verzögerung seiner üblichen Dienstaufgaben kommt, muss sich die Kollegin bei ihrem Vorgesetzten abmelden.
Normalerweise werden die Kolleginnen/en angesprochen, die man am besten kennt (Vertrauensverhältnis).