15.11.2021, 09:55
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einem §. Wo steht im LPVG Baden-Württemberg, dass der Dienststellenleiter - sprich Ober-Bürgermeister - der Ansprechpartner für den Personalrat ist? Unsere Fachbereichsleitungen wünschen sich, dass der Personalrat gewisse Sachen direkt mit ihnen bespricht und wir uns nicht direkt an den OB wenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
D.H.
ich bin auf der Suche nach einem §. Wo steht im LPVG Baden-Württemberg, dass der Dienststellenleiter - sprich Ober-Bürgermeister - der Ansprechpartner für den Personalrat ist? Unsere Fachbereichsleitungen wünschen sich, dass der Personalrat gewisse Sachen direkt mit ihnen bespricht und wir uns nicht direkt an den OB wenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
D.H.