Hallo, der Ausweis liegt seit 2018 auf dem Einwohnermeldeamt, kann er noch abgeholt werden oder ist der vernichtet worden?
Da stellt sich mir sofort die Frage, wie du dich in den vergangenen 6 Jahren ausgewiesen hast. Ich als Meldeamt würde ggf. über ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht nachdenken.
Wir schreiben Antragsteller, die den PA nicht in vertretbarer Zeit abholen, unter Fristsetzung an und bei der 2. Erinnerung (nach 1 Jahr oder so) drohen wir die Vernichtung an. So weit kam es aber dann doch noch nie...