BayBG und Angestellte im ÖD
#1

Gelten die Regelungen des BayBG (Bay. Beamtengesetz) auch für die im gleichen Bereich tätigen Angestellten im Öffentlichen Dienst?
Beispielsweise Aufbewahrungsfristen für Dokumente des Personalmanagements, hier wird Art. 110 des BayBG herangezogen.

Vielen Dank im Voraus.
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