21.04.2024, 12:46
Guten Tag!
Wer die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hat und ausscheidet, wird in der Rentenversicherung nachversichert.
Aber was gilt bitte, wenn später erneut ins Beamtenverhältnis gewechselt wird? Was geschieht dann mit den nachversicherten Zeiten? Werden diese wieder in eine Pension einbezogen, also die Nachversicherung quasi rückabgewickelt?
Vielen Dank!
Wer die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hat und ausscheidet, wird in der Rentenversicherung nachversichert.
Aber was gilt bitte, wenn später erneut ins Beamtenverhältnis gewechselt wird? Was geschieht dann mit den nachversicherten Zeiten? Werden diese wieder in eine Pension einbezogen, also die Nachversicherung quasi rückabgewickelt?
Vielen Dank!