17.06.2015, 14:04
Hallo,
mir stellt sich zurzeit die Frage, ob ein Beamter der Besoldungsgruppe A 11 sich auf eine ausgeschriebene Planstelle nach A 10 bewerben kann. M. E. ist eine solche Besetzung aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, da die Planstelle im Stellenplan (also A 10) ja die Ermächtigungsgrundlage für meine personelle Ausgabe darstellt. Für A 11 besteht keine Ermächtigung. Dennoch gibt es bei uns Konstellationen, in denen auf einer A 10 er Stelle eine Kollegin mit der A 12 aus organisatorischen Gründen (eine andere A 12er Stelle war nicht vakant) sitzt. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Besten Dank vorab!
mir stellt sich zurzeit die Frage, ob ein Beamter der Besoldungsgruppe A 11 sich auf eine ausgeschriebene Planstelle nach A 10 bewerben kann. M. E. ist eine solche Besetzung aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, da die Planstelle im Stellenplan (also A 10) ja die Ermächtigungsgrundlage für meine personelle Ausgabe darstellt. Für A 11 besteht keine Ermächtigung. Dennoch gibt es bei uns Konstellationen, in denen auf einer A 10 er Stelle eine Kollegin mit der A 12 aus organisatorischen Gründen (eine andere A 12er Stelle war nicht vakant) sitzt. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Besten Dank vorab!