15.02.2023, 15:58
Sehr geehrtes Kollegium,
der Personalrat einer Kommune (13.000 Einwohner) ist um Zustimmung nach § 75 LPVG BW gebeten worden zu folgendem Vorgang:
Der Gemeinderat möchte gerne, damit unser hochqualifizierter Stadtbaumeister und der Kämmerer nicht abwandern, eine Bezahlung nach A15 beschließen.
Die Stellen der beiden Amtsinhaber haben sich nicht verändert, die Stellen sind aktuell (nicht älter als 5 Jahre) in A14 eingruppiert.
Der Personalrat sieht dies kritisch, zumal der GR andere dringend zu besetzende Stellen im Stellenplan 2023 nicht genehmigt hat bzw. Sperrvermerke erteilt hat. Zudem fürchtet der Personalrat, dass weitere Amtsleiter dann ebenfalls eine Besoldung nach A15 beantragen.
Anhand welcher Vorgaben, Verordnungen, Gesetze etc. könnte der PR hier die Zustimmung versagen.
Welche Alternativen hat der PR.
Vielen Dank für eine Rückmeldung und
mit freundlichen Grüßen ins Forum
der Personalrat einer Kommune (13.000 Einwohner) ist um Zustimmung nach § 75 LPVG BW gebeten worden zu folgendem Vorgang:
Der Gemeinderat möchte gerne, damit unser hochqualifizierter Stadtbaumeister und der Kämmerer nicht abwandern, eine Bezahlung nach A15 beschließen.
Die Stellen der beiden Amtsinhaber haben sich nicht verändert, die Stellen sind aktuell (nicht älter als 5 Jahre) in A14 eingruppiert.
Der Personalrat sieht dies kritisch, zumal der GR andere dringend zu besetzende Stellen im Stellenplan 2023 nicht genehmigt hat bzw. Sperrvermerke erteilt hat. Zudem fürchtet der Personalrat, dass weitere Amtsleiter dann ebenfalls eine Besoldung nach A15 beantragen.
Anhand welcher Vorgaben, Verordnungen, Gesetze etc. könnte der PR hier die Zustimmung versagen.
Welche Alternativen hat der PR.
Vielen Dank für eine Rückmeldung und
mit freundlichen Grüßen ins Forum