"Beförderung" von A14 nach A15
#1

Sehr geehrtes Kollegium,

der Personalrat einer Kommune (13.000 Einwohner)  ist um Zustimmung nach § 75 LPVG BW gebeten worden zu folgendem Vorgang:

Der Gemeinderat möchte gerne, damit unser hochqualifizierter Stadtbaumeister und der Kämmerer nicht abwandern, eine Bezahlung nach A15 beschließen.

Die Stellen der beiden Amtsinhaber haben sich nicht verändert, die Stellen sind aktuell (nicht älter als 5 Jahre) in A14 eingruppiert.

Der Personalrat sieht dies kritisch, zumal der GR andere dringend zu besetzende Stellen im Stellenplan 2023 nicht genehmigt hat bzw. Sperrvermerke erteilt hat. Zudem fürchtet der Personalrat, dass weitere Amtsleiter dann ebenfalls eine Besoldung nach A15 beantragen.

Anhand welcher Vorgaben, Verordnungen, Gesetze etc. könnte der PR hier die Zustimmung versagen.

Welche Alternativen hat der PR.

Vielen Dank für eine Rückmeldung und


mit freundlichen Grüßen ins Forum
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#2

Der PR soll nicht eine Ablehnungsgrund suchen, sondern prüfen ob Ablehnungsgründe vorliegen.
Es ist die vorgelegte Maßnahme zu bewerten und nach den entsprechenden rechtlichen Vorgaben zu prüfen und nicht die eigenen Vorurteile und Abneigungen gegen Führungskräfte auszuleben.

"Welche Alternativen hat der PR"
Sich um seine Aufgaben zu kümmern.
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#3

Mal eine dumme Frage (bin nicht der Fragesteller): Müssen Stellen denn nicht zunächst bewertet werden? Ist das hier erfolgt? Man kann doch meines Wissens weder Beamte noch Tarifbeschäftigte befördern oder höhergruppieren, wenn die Stelle es nicht hergibt.

A 15 für einen Kämmerer in solch einer kleinen Stadt erscheint mir zu hoch. Wo sollen da entsprechende Tätigkeiten liegen?
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#4

Die Stellen sind bei nach A14 bewertet, eine Aufgabenänderung hat nicht stattgefunden. Der durch den Gemeinderat abgeänderte Stellenplan mit den 2 Planstellen nach A15 ist dem PR nicht vorgelegt worden. Letzte "Beförderung" des Stadtbaumeisters von A13 g.D nach A14 h.D. vor einem Jahr. Es geht hier nicht um eine Abneigung des PR gegenüber den 2 Amtsleitern, aber der GR wird dies heute Abend (27.02.) so beschließen - es war sein eigener Vorschlag - und die Verwaltung den Beschluss dann so umsetzen.... und der PR ist dann mal wieder übergangen worden. Zudem befürchtet der PR dass die anderen Amtsleiter dann ebenfalls eine "Beförderung" anstreben, obwohl die Stellenbeschreibung und Bewertung dies nicht hergibt. Die nächste PR-Sitzung findet krankheitsbedingt erst am 02.03. statt (Zustimmungsfrist noch nicht abgelaufen).
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#5

Ein "normaler" Personalrat würde begrüßen, dass (vermutlich) gutes Personal angemessen bezahlt wird. Üblicherweise ist es umgekehrt: Der PR versucht, Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen und der Dienstherr sträubt sich...

Ich kenne im Übrigen mehrere Kämmerer, die in Kommunen mit 3.000 bis 5.000 Einwohnern A 13 sind; da finde ich A 15 bei einer deutlich größeren Stadt nicht abwegig.
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#6

Unsere Kommune ist tarifgebunden. Daher sind wir an die EGO gebunden. Im Bezug auf die Gleichbehandlung, (auch von langjährigen Beschäftigten) ist eine außertarifliche Bezahlung von Beschäftigte meines Erachtens als kritisch anzusehen. Wir haben in vielen Bereichen das Problem (Anlagenbuchaltung, EDV, Betriebshof/Stadtgärtnerei ...), dass wir mit der Bezahlung gegenüber der freien Wirtschaft oder auch Kommunen welche nur an den TVöD angelehnt sind, nicht mithalten können, aber für die Gleichbehandlung der Beschäftigten ist es wichtig, sich an die tariflichen Vorgaben zu halten.
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#7

(28.02.2023, 12:41)Gast schrieb:  Unsere Kommune ist tarifgebunden. Daher sind wir an die EGO gebunden. Im Bezug auf die Gleichbehandlung, (auch von langjährigen Beschäftigten) ist eine außertarifliche Bezahlung von Beschäftigte meines Erachtens als kritisch anzusehen. Wir haben in vielen Bereichen das Problem (Anlagenbuchaltung, EDV, Betriebshof/Stadtgärtnerei ...), dass wir mit der Bezahlung gegenüber der freien Wirtschaft oder auch Kommunen welche nur an den TVöD angelehnt sind, nicht mithalten können, aber für die Gleichbehandlung der Beschäftigten ist es wichtig, sich an die tariflichen Vorgaben zu halten.

Wie wäre dies ein relevantes Argument bei der Besoldung von Beamten und der entsprechenden Dienstpostenbewertung?
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