Befangenheit?
#1

Der Ortschaftsrat stimmt über einen Bauantrag eines Vereines ab. Ein Ortschaftsratsmitglied ist Mitglied des Vorstandes des betreffenden Vereins.
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#2

Um welches Bundesland geht es? Kommunalrecht ist Landesrecht.
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#3

Ich vermute mal es geht um Befangenheit. Das sehe ich hier schon.
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#4

Ich würde sagen, dass das ein Grenzfall ist. Laut GemO-BW besteht Befangenheit, wenn der Ortschaftsrat gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter der begünstigten Person ist. Ob das hier der Fall ist, hängt von der Verinssatzung ab; es gibt auch Vorstandsmitglieder, die für den Verein nach außen nicht vertretungsberechtigt sind.

Weiter gelten die üblichen Befangenheitsregeln nicht bei Entscheidungen, die die "gemeinsamen Interessen einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe" betreffen. Bei z. B. einem Sportverein, in dem der halbe Ort Mitglied ist, könnte dies der Fall sein.

Ich würde dem Ortschaftsrat aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen, sich selbst für befangen zu erklären, aber rein juristisch kann man das wohl so oder so sehen.
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