Befangenheit Verein - Gemeinderat
#1

Moin Moin,

Sachverhalt:
Person A ist im Vorstand oder sogar Vorstandvorsitzender eines eingetragenen Vereins.
Der Verein möchte eine Fläche von der Gemeinde pachten (Kostenrahmen ca. 70€).
Das heißt, dass die Gemeinde dies im Gemeinderat beschließen muss.

Im Gemeinderat sitzen der Schwiegervater (Bürgermeister) von Person A sowie dessen Schwager (Gemeindevertreter).

Sind diese beiden Personen befangen?

Ist ein Gemeindevertreter befangen wenn er zugleich normales Mitglied im Verein ist (nicht im Vorstand)?

§ 18 GemO - Ausschluß wegen Befangenheit - dejure.org 

Freue mich über Antworten

Gruß
Bernd
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#2

Der BM ist nicht befangen, da er nicht ehrenamtlich tätig ist. Der Schwager des Vereinsvorsitzenden ist nicht befangen, da keiner der Tatbestände des Abs. 1 erfüllt ist. Ein GR, der normales Vereinsmitglied ist, ist nach Abs. 3 nicht befangen (diese Ausnahmeregelung ist im Falle großer Vereine auch zwingend, da sonst ggf. der gesamte GR befangen wäre).

Im Übrigen empfehle ich einen Blick in die Hauptsatzung: Normalerweise braucht es für derartige Bagatellwerte doch keinen GR-Beschluss?
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#3

(07.02.2022, 09:07)Gast schrieb:  Der BM ist nicht befangen, da er nicht ehrenamtlich tätig ist. Der Schwager des Vereinsvorsitzenden ist nicht befangen, da keiner der Tatbestände des Abs. 1 erfüllt ist. Ein GR, der normales Vereinsmitglied ist, ist nach Abs. 3 nicht befangen (diese Ausnahmeregelung ist im Falle großer Vereine auch zwingend, da sonst ggf. der gesamte GR befangen wäre).

Im Übrigen empfehle ich einen Blick in die Hauptsatzung: Normalerweise braucht es für derartige Bagatellwerte doch keinen GR-Beschluss?


Vielen Dank für die Antwort.

In der Gemeinde werden alle Grundstücksangelegenheiten im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Somit darf der BM auch wenn es nur 70 Euro Pacht im Jahr sind keine eigene Entscheidung treffen. Normalerweise hat der BM eine Freigabe bis 2000€

Vielen Dank
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