Befristete Angestellte - Wählbarkeit/Wahlrecht
#1

Hallo zusammen,

zunächst mal: wir sind in Mecklenburg-Vorpommern ;-)

Wie sind befristet Angestellte zu beachten?
a) zählen Sie als Beschäftigte mit, um zu bestimmen, wieviele Mitglieder im Personalrat sind?
b) dürfen sie wählen?
c) sind die wählbar?

Die Meisten von den befristeten sind jährlich so ca. 5/6/7 Monate eingestellt.

Danke für eure Antworten :-)
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#2

Soweit ich weiß, zählen die selbstverständlich mit. Normalerweise regelt das die Wahlordnung ausdrücklich. Sie müssen i.d.R. lediglich zum Wahlzeitpunkt eine bestimmte Beschäftigungszeit gehabt haben. Eine entsprechende Auflistung hat das Personalamt dem Wahlvorstand auszuhändigen. Joey
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