13.08.2018, 19:10
Hallo liebe Forengemeinde,
aus aktuellem Anlass interessiert mich folgende Frage:
Ist es rechtens, eine Planstelle zunächst auf zwei Jahre zu befristen und anschließend erneut zu befristen, dann aber mit Sachgrund?
Bis dato dachte ich, dass eine Planstelle zügig, jedenfalls aber nach Ablauf der ersten Befristung, entfristet wird. Immerhin ist es ja eine Planstelle.
Oder ist der Arbeotgeber hier völlig frei und ich auf dem Holzweg?
Ist das ein übliches Vorgehen im ÖD?
Auf eure Antworten bin ich gespannt :-)
aus aktuellem Anlass interessiert mich folgende Frage:
Ist es rechtens, eine Planstelle zunächst auf zwei Jahre zu befristen und anschließend erneut zu befristen, dann aber mit Sachgrund?
Bis dato dachte ich, dass eine Planstelle zügig, jedenfalls aber nach Ablauf der ersten Befristung, entfristet wird. Immerhin ist es ja eine Planstelle.
Oder ist der Arbeotgeber hier völlig frei und ich auf dem Holzweg?
Ist das ein übliches Vorgehen im ÖD?
Auf eure Antworten bin ich gespannt :-)