20.02.2025, 18:32
Hallo zusammen,
Meine Frage bezieht sich darauf, ob eine Herabgruppierung aus der 9a in die 8 zulässig ist, wenn der Mitarbeiter in 9a eingestellt wurde, in Teilzeit einen unmöglich zu schaffenden Vollzeitjob ausführt und nun nach langem hin und her eine zweite Person als Ergänzung diese Stelle begleiten soll? An den Aufgaben ändert sich in Summe grundsätzlich nichts, aber nun sollen beide Kollegen unter 9a eingruppiert werden. Wie ist das möglich?
Meine Frage bezieht sich darauf, ob eine Herabgruppierung aus der 9a in die 8 zulässig ist, wenn der Mitarbeiter in 9a eingestellt wurde, in Teilzeit einen unmöglich zu schaffenden Vollzeitjob ausführt und nun nach langem hin und her eine zweite Person als Ergänzung diese Stelle begleiten soll? An den Aufgaben ändert sich in Summe grundsätzlich nichts, aber nun sollen beide Kollegen unter 9a eingruppiert werden. Wie ist das möglich?