Was tun, wenn sich die Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen auf 6 Wochen mit steigender Tendenz beläuft?
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Moin,
nach 3 Monaten kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Bei hohen Aufwänden kann um eine Abschlagszahlung gebeten werden.
Grüße 1887