Bereitschaft oder Rufbereitschaft?
#1

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hier eine Frage an diejenigen, die schon länger mit dem Thema zu tun haben.

Bei uns im Betrieb wird Winterdienst geleistet. Hierzu werden die Mitarbeiter, die in die Rufbereitschaft eingeteilt sind, im Bedarfsfall angerufen und zum Einsatz gerufen. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rufbereitschaft ?

Weiterhin gibt es die Kolleginnen/Kollegen, die selbständig zwischen dem 15.11. und dem 31.03. des Folgejahres im regelmäßigen Bereitschaftsdienst (ca. im 3 wöchigem Turnus, jeweils von Freitags 12:00 Uhr bis Freitags 12:00 Uhr) Straßenzustandskontrollen durchführen, um dann die zuvor genannten Mitarbeiter zur Winterdienstarbeit herauszurufen. Meiner Meinung nach ist dies "Bereitschaft" ?

Es wäre schön, wenn ich hierzu einige Meinungen von erfahrenen Kollegen oder Kolleginnen erhalten könnte.
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#2

Ich arbeite nicht auf dem Bauhof, äußere aber dennoch Mal meine Meinung dazu:

(11.02.2018, 11:28)Lanix schrieb:  Bei uns im Betrieb wird Winterdienst geleistet. Hierzu werden die Mitarbeiter, die in die Rufbereitschaft eingeteilt sind, im Bedarfsfall angerufen und zum Einsatz gerufen. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rufbereitschaft ?

Ja, das ist eindeutig Rufbereitschaft.


(11.02.2018, 11:28)Lanix schrieb:  Weiterhin gibt es die Kolleginnen/Kollegen, die selbständig zwischen dem 15.11. und dem 31.03. des Folgejahres im regelmäßigen Bereitschaftsdienst (ca. im 3 wöchigem Turnus, jeweils von Freitags 12:00 Uhr bis Freitags 12:00 Uhr) Straßenzustandskontrollen durchführen, um dann die zuvor genannten Mitarbeiter zur Winterdienstarbeit herauszurufen. Meiner Meinung nach ist dies "Bereitschaft" ?

Als Bereitschaft im Sinne des TVöD würde ich das nicht hat ansehen, denn die Mitarbeiter müssen sich ja vermutlich nicht an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, oder? Ich würde soweit gehen, den kompletten Zeitraum als Arbeitszeit anzusehen. Es gibt ja keinerlei Einschränkung, wann diese Kontrollen durchzuführen sind, also sind sie im Grunde permanent auszuführen. "Selbstständigkeit" gibt es meines Wissens im TVöD nicht - entweder die Mitarbeiter sind in Bereitschaft, im Dienst oder haben frei.
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#3

Es gibt zwei Arten von Rufbereitschaft.
1. Die Rufbereitschaft, bei der der Mitarbeiter sich an einem bestimmten Ort aufhalten muß um dann schnell eingreifen zu können (Beispiel Arzt im Krankenhaus) diese zeit wird dann voll bezahlt.
2. Rufbereitschaft bei der sich der Mitarbeiter aufhalten und tun kann wo und was er möchte. Diese Bereitschaft gilt gem. Verdi als Freizeit wird aber mit einer Entschädigung von ca. 12,5% des Gehaltes abgegolten.
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#4

Wir sind zu zweit im Bauhof werden nachts angerufen und jeden fährt dann mit seinem Fahrzeug los. Rechtlich müssen sie doch Rufbereitschaft zahlen aber mein Chef wil das vertraglich halbieren. Kann er das machen?
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