11.02.2018, 11:28
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hier eine Frage an diejenigen, die schon länger mit dem Thema zu tun haben.
Bei uns im Betrieb wird Winterdienst geleistet. Hierzu werden die Mitarbeiter, die in die Rufbereitschaft eingeteilt sind, im Bedarfsfall angerufen und zum Einsatz gerufen. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rufbereitschaft ?
Weiterhin gibt es die Kolleginnen/Kollegen, die selbständig zwischen dem 15.11. und dem 31.03. des Folgejahres im regelmäßigen Bereitschaftsdienst (ca. im 3 wöchigem Turnus, jeweils von Freitags 12:00 Uhr bis Freitags 12:00 Uhr) Straßenzustandskontrollen durchführen, um dann die zuvor genannten Mitarbeiter zur Winterdienstarbeit herauszurufen. Meiner Meinung nach ist dies "Bereitschaft" ?
Es wäre schön, wenn ich hierzu einige Meinungen von erfahrenen Kollegen oder Kolleginnen erhalten könnte.
hier eine Frage an diejenigen, die schon länger mit dem Thema zu tun haben.
Bei uns im Betrieb wird Winterdienst geleistet. Hierzu werden die Mitarbeiter, die in die Rufbereitschaft eingeteilt sind, im Bedarfsfall angerufen und zum Einsatz gerufen. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rufbereitschaft ?
Weiterhin gibt es die Kolleginnen/Kollegen, die selbständig zwischen dem 15.11. und dem 31.03. des Folgejahres im regelmäßigen Bereitschaftsdienst (ca. im 3 wöchigem Turnus, jeweils von Freitags 12:00 Uhr bis Freitags 12:00 Uhr) Straßenzustandskontrollen durchführen, um dann die zuvor genannten Mitarbeiter zur Winterdienstarbeit herauszurufen. Meiner Meinung nach ist dies "Bereitschaft" ?
Es wäre schön, wenn ich hierzu einige Meinungen von erfahrenen Kollegen oder Kolleginnen erhalten könnte.