Bereitschaftsdienstpauschale Vergütung
#1

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sollen demnächst eine Bereitschaftsdienstpauschale für Asyleinsätze erhalten.
Ich und mein Kollege werden beide nach dem TVÖD VKA vergütet (Entgeltgruppe E9a und E7).

Geplant ist, dass wir uns die Stelle zu zweit teilen, es soll dauerhaft jemand telefonisch erreichbar sein, der auch gewährleisten kann innerhalb einer Stunde
in der Asylunterkunft zu sein.

Mit welcher Vergütung können meine Kollege und ich rechnen und welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Danke schonmal für eure Hilfe!  Icon_biggrin
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#2

Es handelt sich um Rufbereitschaft. Die Vergütung ergibt sich aus § 8 (3) TVöD.
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#3

Ich würde diesen Sachverhalt eher als Rufbereitschaft deuten, dann § 8 (4) TVöD

https://www.kommunalforum.de/tvoed_rufbereitschaft.php
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