25.09.2014, 12:06
Was genau ist unter den o.g. Begriffen aus § 86 LBG NRW zu verstehen? Handelt es sich hier um die Beamten, über die sich bspw. ein Bürger beschwert? Oder kann dies auch der Fall sein, dass ein Vorgesetzter etwas zulasten eines Beamten behauptet, was sich nachträglich als falsch herausstellt? Oder kann es sich auch um einen Anfangsverdacht für ein Dienstpflichtvergehen handeln woraufhin der Vorgesetzte sich beschwert?
Ich finde leider überhaupt nichts dazu, keine Urteile, keine Beispiele, nichts in den VV, zu Kommentierungen habe ich leider keinen Zugang.
Es wäre schön, wenn sich hier jemand finden lässt, der sich damit auskennt.
Ich finde leider überhaupt nichts dazu, keine Urteile, keine Beispiele, nichts in den VV, zu Kommentierungen habe ich leider keinen Zugang.
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