Zählen denn eigentlich psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen) zu chronischen Krankheiten? Ich meine das ist ja mit einer Therapie behandelbar mit Erfolgschance. Wäre ja schön wenn ich den Job machen will. Ich bin ja "willig" beim Staat zu arbeiten und meine Arbeit gut zu machen *eifrig nickt* tut mir leid das ich so viel frage ^^"
Entscheidend ist die Prognose, ob der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ob eine Therapie eine Verbeamtung auf Lebenszeit verhindern kann, weiß ich nicht sicher, aber ich würde das Risiko nicht eingehen.
Geh doch so vor: Mach die Therapie aber reiche die Belege nicht bei der Beihilfe ein und erwähne sie auch beim Hausarzt nicht, da sich der Amtsarzt evtl. bei diesem erkundigt.
Es spricht nichts dagegen die Aufwendungen bei der Beihilfestelle geltend zu machen.
Die Beihilfe wird der Personalabteilung keine Auskünfte über deine Erkrankung geben - aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.
Und selbst wenn die Beihilfestelle ausgegliedert ist würde ich dieser nicht vertrauen. Die Beihilfestelle wird von der Stadt bezahlt und steht im Wettbewerb mit anderen Abrechnungsträgern. Bei diesen Stellen will man sich mit dem Auftraggeber natürlich gut stellen. Also wird dann auf Nachfrage sicherlich telefonisch oder unter 4 Augen der eine oder andere Tipp gegeben...
Etwas Ähnliches habe ich bei den ebenfalls extern beauftragten, unabhängigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Datenschutzbeauftragten selbst erlebt.
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Moin,
was ihr hier aufzeigt, ist der Weg zum Disziplinarverfahren. Sicher kann man alles mögliche versuchen zu verstecken, um eine Verbeamtung auf Lebenszeit hinzubekommen. Vielleicht geht es auch gut, vielleicht aber auch nicht. Dann kommt ein Diszi und man ist (möglicherweise) raus aus dem öffentlichen Dienst. Der saubere Weg ist, die Behandlung durchzuführen und in der Anamnese mit anzugeben. Eine temporäre psychische Belastung, die therapiert ist, muss nicht zur Dienstunfähigkeit führen. Im Zweifel ist aber immer noch ein Arbeitsverhältnis möglich - bei einem Disziplinarverfahren kann man den Arbeitsplatz vollständig verlieren und hat eine erhebliche Scharte im Lebenslauf (von den dann entstehenden Folgen für eine latente psychische Erkrankung einmal abgesehen).
Viele Grüße
1887