15.10.2009, 20:22
Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert: Ich habe im Rahmen einer Weiterbildung festgestellt, dass mein Besoldungsdienstalter die letzten 11 Jahre immer einen Monat zu spät erhöht wurde und dadurch mir jedes Mal einen Monat zu spät meine Erhöhung ausgezahlt wurde. Auf Nachfrage bei meiner Dienststelle wurde mir erst nicht geglaubt. Hier greift nämlich ein Ausnahmefall der Regelung. Ich habe an einem 1. eines Monats Geburtstag. Daher endet mein Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats. Das BDA erhöht sich immer am ersten des Monats, in dem man sein Lebensjahr vollendet hat. Beispiel: Geburtstag am 1.5. Das Lebensjahr ist hier am 30.4. vollendet. Der erste dieses Monats ist also der 1. April. Also erhöht sich das BDA am 1.4. , obwohl man erst am 1.5. Geburtstag hat.
So, jetzt wurde mir irgendwann endlich geglaubt. Selbst die Pfälzische Pensionsanstalt in Bad Dürkheim hatte jahrelang diesen Fehler nicht gemerkt. Und ein weiterer Kollege meiner Behörde ist ebenfalls jahrelang falsch abgerechnet worden.
Mir wurde für die letzen 3 Jahre die jeweilige Erhöhung nebst Verzugszinsen rückläufig gezahlt. Für die Jahre davor habe ich nichts bekommen, da eine Verjährung eingesetzt habe.
Meine Tip an alle, die an einem 1. eines Monats Geburtstag haben: Kontrolliert mal, ob ihr Eure BDA-Erhöhung immer zum richtigen Zeitpunkt bekommen habt. Besonders im Abrechnungsrahmen der Pfälzischen Pensionsanstalt Bad Dürkheim. Würde mich mal interessieren, ob noch weitere Beamte davon betroffen sind.
Meine Frage an Kenner: Gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, obwohl der Arbeitgeber selbstverschuldend eine falsche Berechung getätigt hat ? Finde es nicht in Ordnung, dass man unverschuldet jahrelang zu wenig Besoldung erhalten hat.
mir ist folgendes passiert: Ich habe im Rahmen einer Weiterbildung festgestellt, dass mein Besoldungsdienstalter die letzten 11 Jahre immer einen Monat zu spät erhöht wurde und dadurch mir jedes Mal einen Monat zu spät meine Erhöhung ausgezahlt wurde. Auf Nachfrage bei meiner Dienststelle wurde mir erst nicht geglaubt. Hier greift nämlich ein Ausnahmefall der Regelung. Ich habe an einem 1. eines Monats Geburtstag. Daher endet mein Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats. Das BDA erhöht sich immer am ersten des Monats, in dem man sein Lebensjahr vollendet hat. Beispiel: Geburtstag am 1.5. Das Lebensjahr ist hier am 30.4. vollendet. Der erste dieses Monats ist also der 1. April. Also erhöht sich das BDA am 1.4. , obwohl man erst am 1.5. Geburtstag hat.
So, jetzt wurde mir irgendwann endlich geglaubt. Selbst die Pfälzische Pensionsanstalt in Bad Dürkheim hatte jahrelang diesen Fehler nicht gemerkt. Und ein weiterer Kollege meiner Behörde ist ebenfalls jahrelang falsch abgerechnet worden.
Mir wurde für die letzen 3 Jahre die jeweilige Erhöhung nebst Verzugszinsen rückläufig gezahlt. Für die Jahre davor habe ich nichts bekommen, da eine Verjährung eingesetzt habe.
Meine Tip an alle, die an einem 1. eines Monats Geburtstag haben: Kontrolliert mal, ob ihr Eure BDA-Erhöhung immer zum richtigen Zeitpunkt bekommen habt. Besonders im Abrechnungsrahmen der Pfälzischen Pensionsanstalt Bad Dürkheim. Würde mich mal interessieren, ob noch weitere Beamte davon betroffen sind.
Meine Frage an Kenner: Gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, obwohl der Arbeitgeber selbstverschuldend eine falsche Berechung getätigt hat ? Finde es nicht in Ordnung, dass man unverschuldet jahrelang zu wenig Besoldung erhalten hat.