Beteiligung PR nach LPVG BW
#1

Hallo zusammen,

in einer Kita gab es eine Meldung an den KVJS wegen Kindeswohlgefährdung durch eine Erzieherin (stellvertretende Leitung). 

Diese ist derzeit freigestellt bei vollen Bezügen und soll in wenigen Tagen in eine andere Einrichtung wechseln und dort als Unterstützungskraft/Urlaubs- und Krankheitsvertretung eingesetzt werden bei weiterlaufendem hohen Gehalt. Angeblich könne das Vorgeworfene dort nicht mehr passieren, da Unterstützungskräfte nicht alleine mit Kindern arbeiten dürfen.

Die Dienststelle sieht es nicht als notwendig an mit dieser Maßnahme wenigstens bis zum Abschluss des Ausklärungsverfahrens zu warten, wenn die entsprechende Kraft eventuell wieder rehabilitiert ist. Wie überall herrscht in dem Kindergarten, wo die Fachkraft eingesetzt werden soll Fachkräftemangel. Erste Gespräche mit der Insoweit erfahren Fachkraft etc. stehen erst Anfang Juni an. Der PR ist zu diesen Gespräche nicht geladen.

Der Personalrat sieht den Einsatz am Kind kritisch, da der Vorwurf der Kindeswohlgefährdung noch im Raum steht und bei diesem Vorwurf wohl auch nicht die Unschuldsvermutung wie im Strafrecht gilt.

Es soll auch keine Zustimmungsanfrage an den PR gestellt werden, da man ja noch nicht wüsste, wie sich das Ganze dann gestaltet und ob es ich um eine dauerhafte Umsetzung handelt.

Wie kann der Personalrat handeln oder sind wir wirklich außen vor?!? Wie sind wir ordnungsgemäß zu beteiligen?

Danke für Ihre Einschätzungen und Gruß aus BaWü
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