Betriebsausflug
#1

Hallo! 

Ich suche Informationen zum Thema Betriebsausflug. Wie ist das im TVÖD (Sue) geregelt? Auf Anhieb kann ich leider nichts finden... 

Herzlichen Dank für die Info!
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#2

Der TVöD trifft dazu keine Regelungen. Es greift normales Arbeitsrecht und für öffentliche Arbeitgeber auch Haushaltsrecht. Wenn es eine konkrete Frage gibt die gern hier einstellen.
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#3

Wie ist das denn mit dem Haushaltsrecht und den öffentlichen Arbeitgebern? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Einschränkungen oder können auch öffentliche Arbeitgeber Betriebsausflüge finanzieren?
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#4

Das können ö.r. Arbeitgeber schon, so weit die Haushaltslage (und evtl. die Aufsichtsbehörde oder Rechnungshof) freiwillige Leistungen zulassen.
Es gibt allerdings keine Verpflichtung der AG Betriebsausflüge zuzulassen oder zu finanzieren…
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