Hallo!
Ich suche Informationen zum Thema Betriebsausflug. Wie ist das im TVÖD (Sue) geregelt? Auf Anhieb kann ich leider nichts finden...
Herzlichen Dank für die Info!
Der TVöD trifft dazu keine Regelungen. Es greift normales Arbeitsrecht und für öffentliche Arbeitgeber auch Haushaltsrecht. Wenn es eine konkrete Frage gibt die gern hier einstellen.
Wie ist das denn mit dem Haushaltsrecht und den öffentlichen Arbeitgebern? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Einschränkungen oder können auch öffentliche Arbeitgeber Betriebsausflüge finanzieren?
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Das können ö.r. Arbeitgeber schon, so weit die Haushaltslage (und evtl. die Aufsichtsbehörde oder Rechnungshof) freiwillige Leistungen zulassen.
Es gibt allerdings keine Verpflichtung der AG Betriebsausflüge zuzulassen oder zu finanzieren…