01.10.2009, 08:57

ich habe eine Frage. Ich habe meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten vor 8 Jahren abgeschlossen und arbeite seither auf einem Rathaus. Ich habe mich nun aber entschlossen, ein Studium an einer FH für öffentliche Verwaltung zu beginnen. Dies startet am 1. März.
Da ich eigentlich nicht kündigen will, weil ich gerne nach dem Studium zurück möchte, wollte ich mich erkundigen, wie das mit dem Beurlauben ist.
Ich habe irgendwo gelesen, dass man sich für die Dauer der Weiterbildung/Fortbildung beurlauben lassen kann.
Kennt sich jemand damit aus oder weiß wo das steht?
Vielen Dank!
Gruß,
Tanja