Bewerbung auf Stelle im höheren Dienst
#1

Ich grüße in die Runde! Ich lese hier seit geraumer Zeit mit und hätte gern auch mal eine Frage gestellt:

Ich bin als Beamter in einer Behörde (Bayern) tätig. Es gilt jedoch das Bundesrecht, da die Behörde deutschlandweit tätig ist.
Die aktuelle Eingruppierung ist: gehobener Dienst A10 Bund. Ich bin seit 9 Jahren tätig und übe zu
etwa 25% Tätigkeiten des höheren Dienstes aus.

Nebenberuflich habe ich in diesen Jahr ein Masterstudium (M.Eng.) absolviert.
Gern würde ich mich auf eine Stelle im höheren Dienst bewerben. 

Derzeit sind auch zwei Stellen im höheren Dienst ausgeschrieben. Das Anforderungprofil
der Stellenausschreibungen passt völlig auf meine Qualifikation - allerdings mit einer Ausnahme:
es wird in der Ausschreibung eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung gefordert.

Da ich jedoch mein Masterstudium erst in 2020 abgeschlossen habe, kann ich natürlich hiermit nicht aufwarten.
Die Personalverantwortlichen haben meine Bewerbung zurückgeschickt mit der Begründung:
"erfüllt die Anforderungen nicht". Dies bedeutet konkret: die zwei Jahre Berufserfahrung als Master
fehlen - eine Ablehnung meiner Bewerbungen aus formalen Gründen.

Liebe Mitsteiter, gibt es dennoch ein Argument für meine Bewerbungen? 
Gibt es vielleicht eine Auslegungshilfe zum Thema "einschlägige Berufserfahrung"?
Was kann ich tun?

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Einschätzungen und ggf. Quellenhinweise.
Vielen Dank
Frank
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#2

Ich halte die Sicht der Dienststelle für rechtlich zwingend.

Es gibt im Tarifrecht BMI-Rundschreiben mit Auslegungshilfen zu "einschlägige Berufserfahrung". Diese sind nicht direkt übertragbar. Aber würden zu 100% die Sicht der Dienststelle stützen.

Nach meinen Wissen gibt es keine Gerichtsentscheidungen welche davon ausgegangen sind, dass 25% einer 100% Stelle reichen. Aber das ist das einzige womit du argumentieren könntest. (Auch hat dies bisher im Tarifrecht wirklich geschickt vor Gerichten auf LAG/BAG-Ebene argumentiert. Auch Entscheidungen im Beamtenrecht wären mir nicht bekannt.) Soweit es Bewerber mit eindeutiger einschlägiger Berufserfahrung gibt hättest du selbst wenn man dich berücksichtigt kaum eine Chance die Stelle zu erhalten.

Es gibt eine Stellenbewertung die tatsächlich 25% Tätigkeiten im höheren Dienst ausweisen?

Wann wurdest du verbeamtet?

Ich würde das Gespräch suchen. Weniger wegen der Stelle sondern für die Zukunft. Auch mit der Andeutung, dass du dich natürlich nun auf Stellen im Bereich A13/E13 bewerben wirst, aber eigentlich gerne bleiben würdest. Vielleicht ergeben sich da Möglichkeiten.
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#3

Lieber "Gast" ! Ich komme erst jetzt dazu, die Frage zu beantworten.
Ich danke sehr für Deine Einschätzung!

Ich wurde in 2014 verbeamtet.
Ich nehme Sonderaufgaben wahr. Diese entsprechen einer Tätigkeit im höheren Dienst. Einen Nachweis hierzu kann ich führen.

Was ich nicht verstehe ist, die Argumentation mit der "einschlägigen Berufserfahrung".
Nach meinem Empfinden, ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung erforderlich, damit sichergestellt ist,
dass "zumindest" etwas Berufserfahrung in der künftigen Position vorhanden ist. Hiermit soll sichergestellt werden, dass
sich keine Kandidaten direkt von der Hochschule bewerben können.

Ich übe die spezifische Tätigkeit seit Jahren aus. Allerdings zugegeben auf Basis des gehobenen Dienstes. Dies müsste doch eindeutig
ein Pluspunkt darstellen - stattdessen wird dies als formaler Ausschluss gewertet.
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#4

Es gilt die Anforderung die in der Ausschreibung steht. Nicht das was du glaubst was die Anforderung sein sollte. Wenn der Dienstherr auch der Meinung ist da eine falsche Anforderung gewählt zu haben kann er prüfen ob er die Ausschreibung aufheben kann und mit geänderten Bedingungen erneut ausschreibt.

Ich kann auch nicht erkennen, dass der Dienstherr mit der Anforderung den zulässigen Rahmen von Vorgaben überschritten hat. (Wenn ja könnte man dies angreifen. Aber nur mit dem Ergebnis Neuausschreibung. Die Stelle erhalten würde man nicht.)

Bleibt nur die Frage ob du einschlägige Berufserfahrung hast. (Mal abgesehen von der Frage ob dein Dienstherr auch glaubt, dass die Sonderaufgabe hD ist (könnte ja auch z.B. A13g sein). Selbst wenn wäre es fraglich ob damit einschlägige Berufserfahrung gemeint ist. Mangels anderer Hinweise wäre es plausibel das Verständnis des Begriffes einschlägiger Berufserfahrung aus dem Arbeitsrecht heranzuziehen. Danach würde sie nicht vorliegen. Wenn man dagegen rechtlich vorgeht ist kaum die Stelle zu erreichen.

Es bleibt der Rat das Gespräch über die Zukunft zu suchen.
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#5

Danke vielmals für Deine Einschätzung.

Ich möchte auf keinen Fall eine gerichtliche Auseinandersetzung herbeiführen. Dies würde ich niemals auch nur in Erwägung ziehen.

> Ich werde versuchen mit den Verantwortlichen und anderen höhergestellten Personen zu sprechen. Aktuell versuche ich meine Argumente zu sortieren.
Ich überlege auch den Personalrat zu kontaktieren.

Da ich quasi schon verloren habe...kann ich nur noch gewinnen, vielleicht aber wird das nur ein Quentchen Erfahrung sein...

DANKE nochmals für Deine Zeilen lieber "Gast".

VG Frank
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#6

Wichtig ist sich überlegen was das Ziel des Gespräches ist. Doch noch in das Stellenbesetzungsverfahren zu kommen oder zukünftig einen Aufstieg in den höheren Dienst zu machen. Oder z.B. die Nicht-Berücksichtigung zu kritisieren mit dem Ziel, dass die Vorgesetzten sich verpflichtet fühlen dich in Zukunft zu unterstützen. Ob sich die Frage einer Beförderung noch stellt wäre ggf. auch zu sehen. Bei solchen Sonderaufgaben ist A10 ja nicht die Welt. Wobei abhängig vom System der Dienstpostenbewertung auch eine reine A10 korrekt sein kann. Aber viele Dienststellen verwenden Stellenbündelungen. Wobei wenn das Ziel A13h ist die Frage der Beförderung im gD nur eingeschränkte wichtig ist. Wichtig ist zu klären ob man den Aufstieg unterstützt und die Voraussetzungen dafür schaffen will.
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