05.09.2024, 17:16
Hallo zusammen,
zur Zeit haben wir eine Stelle öffentlich ausgeschrieben, auf die so langsam Bewerbungen eintrudeln.
Nun überlegt die Dienststellenleitung, einzelne (!) Bewerber vorab zu einem informellen Kennenlerngespräch - ohne Personalratvertretung - einzuladen.
Ok, so ein Kennenlerngespräch ist grundsätzlich gut.
Aber ich (als Personalratsvorsitzender) habe Probleme damit, dass nur einzelne Bewerber aus dem Bewerberkreis eingeladen werden und nicht alle Bewerber.
M.E. wäre das gegenüber den übrigen nicht eingeladenen Bewerbern unfair.
Würden alle Bewerber, die sich auf die Stelle beworben haben eingeladen, habe ich ebenfalls bedenken, da keine Vertretung Personalrat dabei ist und es sich um eine Gespräch im Rahmen der Bewerberauswahl handelt.
Wie ist Eure Erfahrung bzw. rechtl. Einschätzung?
Liege ich da falsch?
Es gilt bei uns der TVöD VKA und das LPVG NW.
Viele Grüße!
zur Zeit haben wir eine Stelle öffentlich ausgeschrieben, auf die so langsam Bewerbungen eintrudeln.
Nun überlegt die Dienststellenleitung, einzelne (!) Bewerber vorab zu einem informellen Kennenlerngespräch - ohne Personalratvertretung - einzuladen.
Ok, so ein Kennenlerngespräch ist grundsätzlich gut.
Aber ich (als Personalratsvorsitzender) habe Probleme damit, dass nur einzelne Bewerber aus dem Bewerberkreis eingeladen werden und nicht alle Bewerber.
M.E. wäre das gegenüber den übrigen nicht eingeladenen Bewerbern unfair.
Würden alle Bewerber, die sich auf die Stelle beworben haben eingeladen, habe ich ebenfalls bedenken, da keine Vertretung Personalrat dabei ist und es sich um eine Gespräch im Rahmen der Bewerberauswahl handelt.
Wie ist Eure Erfahrung bzw. rechtl. Einschätzung?
Liege ich da falsch?
Es gilt bei uns der TVöD VKA und das LPVG NW.
Viele Grüße!