Bin ich als VHS-Dozent ein Freiberufler?
#1

Ich arbeite als Dozent an der VHS. Ich unterrichte Kurse in Kochen, Handarbeiten und Japanisch. Ist diese Tätigkeit als Freiberufler anzusehen? Ab welchem jährlichen Einkommen muss ich Einkommensteuer anmelden?
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#2

Ja, normalerweise sind VHS-Dozenten freiberuflich tätig. Du müsstest doch einen Honorarvertrag unterschrieben haben, in dem das Honorar festgesetzt ist, oder?

Ausnahme: In einzelnen Fällen wird ein Vertrag nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD oder TV-L) geschlossen, dann ist man nicht freiberuflich tätig. Ferner gab es zuletzt für Musikschullehrer ein Urteil ("Herrenberg-Urteil"), das eine Freiberuflichkeit verneint hat, so dass viele Musikschullehrer mittlerweile fest angestellt werden müssen. So weit ist es bei Volkshochschuldozenten aber momentan nicht.

Deine Honorare musst du als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit versteuern. Also zumindest musst du die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Falls Deine gesamten zu versteuernden Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag von 12.084 € (2025) liegen, fallen darauf keine Steuern an, ansonsten schon. Beachte, dass Du zunächst diverse Ausgaben wie z.B. Werbungskosten von den erzielten Einnahmen absetzen kannst, bevor sich das zu versteuernde Einkommen ergibt.
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#3

Ob der Vertrag "Honorarvertrag" oder "Arbeitsvertrag" lautet, ist für die rechtliche Beurteilung irrelevant. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung dieser rechtlichen Beziehung.

Ob Dozenten- oder Kursleitervereinbarungen an einer VHS sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnissse und damit im Regelfall dann Arbeitsverhältnisse mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit darstellen, dürfte wohl derzeit ein noch ungeklärtes Thema sein mit unsicherem Ausgang.

Siehe hierzu die Stellungnahme des Deutschen Volkshochschul-Verbands:

https://www.volkshochschule.de/bildungsp.../index.php
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#4

Vielen Dank für eure schnelle Antwort. Da ich Ausländerin bin, bin ich mit dem deutschen Steuersystem nicht so vertraut und habe mir deswegen Sorgen gemacht und mich an Sie gewandt. Auf einer Website habe ich gelesen, dass das Honorar für Lehrtätigkeiten ab 3.000 € steuerpflichtig wird, während für Freelancer ein steuerfreier Betrag bis zu 12.084 € gilt. Ich war mir unsicher, was auf mich zutrifft. In den Unterlagen der VHS steht „nebenberufliche Lehrtätigkeit“, aber ich habe keine andere Arbeit als die Tätigkeit an der VHS. Da ich verheiratet bin, bestreite ich meinen Lebensunterhalt durch das Einkommen meines Mannes. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir erneut eine Antwort geben könnten.
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#5

Eine steuerliche Beratung kann hier nicht erfolgen. Da müssten Sie schon einen Steuerberater beauftragen. Daher nur ein paar unverbindliche Hinweise:

https://www.vhs-macht-schule.de/fileadmi...023_01.pdf
A) Steuerrechtliche Würdigung der Honorare
A 1) Einkommensteuer
Einkünfte aus nebenberuflicher KL-Tätigkeit sind nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz
(EStG) bis zur Höhe von € 3.000,00 als steuerfreie Aufwandsentschädigung anzusehen.
Übersteigen die Einkünfte den Betrag von € 3.000,00, muss der übersteigende Betrag nach
den allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften, unter Berücksichtigung von
Betriebsausgaben oder Werbungskosten, versteuert werden. Allerdings können
Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur dann abgezogen werden, wenn sie € 3.000,00
übersteigen und entsprechend nachgewiesen werden.
Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie - bezogen auf das Kalenderjahr -
nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch
nimmt (R 3.26 Lohnsteuerrichtlinie –LStR 2015).

https://lsth.bundesfinanzministerium.de/...chor151546
R 3.26
Nebenberuflichkeit
(2)1Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie – bezogen auf das Kj. – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt oder die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt. 2Es können deshalb auch solche Personen nebenberuflich tätig sein, die im steuerrechtlichen Sinne keinen Hauptberuf ausüben, z. B. Hausfrauen, Vermieter, Studenten, Rentner oder Arbeitslose.
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#6

Vielen Dank!
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