19.05.2014, 14:50
Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich bin seit 01.09.2013 Beamter auf Lebenszeit bei der bayerischen Finanzverwaltung (mittlerer Dienst - A6) und habe vergangenen Herbst erfolgreich am Ausleseverfahren für eine Einstellung in den gehobenen Dienst teilgenommen, da mir das Warten auf einen möglichen "Aufstieg" zu lang dauert ...
Es hat sich ergeben, dass zum 01.10.2014 eine Einstellung als Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf möglich ist (Wieder in der bayerischen Finanzverwaltung).
Frage:
Gibt es die Möglichkeit, das bestehende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "ruhend zu stellen", sodass bei einem möglichen Scheitern eine Rückkehr in den mittleren Dienst möglich ist oder muss definitiv "gekündigt" werden?
Vielen Dank für die Antworten
Ich bin seit 01.09.2013 Beamter auf Lebenszeit bei der bayerischen Finanzverwaltung (mittlerer Dienst - A6) und habe vergangenen Herbst erfolgreich am Ausleseverfahren für eine Einstellung in den gehobenen Dienst teilgenommen, da mir das Warten auf einen möglichen "Aufstieg" zu lang dauert ...
Es hat sich ergeben, dass zum 01.10.2014 eine Einstellung als Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf möglich ist (Wieder in der bayerischen Finanzverwaltung).
Frage:
Gibt es die Möglichkeit, das bestehende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "ruhend zu stellen", sodass bei einem möglichen Scheitern eine Rückkehr in den mittleren Dienst möglich ist oder muss definitiv "gekündigt" werden?
Vielen Dank für die Antworten