12.07.2022, 15:02
Hallo,
mein Anliegen betrifft eine Kommune in BW:
Es gibt eine DA IuK. Diese wird aktuell überarbeitet und an untenstehende geplante "Errungenschaften" angepasst.
Da auch schon vorbereitend auf den Aktenplan 21/e-Akte ein Datenmanagementsystem eingeführt werden soll, teilweise eine elektronische Zeiterfassung mittels mobiler Endgeräte und eine UCC-Anlage angeschafft werden solllen, sieht der Personalrat hier eine Mitbestimmung nach §75 Abs. 4 z.B. Nr. 11 bis 16.
Die Dienststelle will aber die DA, über welche dann nur der BM entscheidet, beibehalten (er bezieht sich auf sein Weisungsrecht) und ergänzend eine DV für die Punkte Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrolle, Beteiligungsrechte des PR, Information der Beschäftigten, Schulungen und Fortbildungen Nichteinhaltung DV, Kündigung und Nachwirkung... abschließen.
Darf zu ein und dem selben Themenkomplex eine DA und eine DV existieren? Oder ist es eher so, wenn in einer DA gibt, die zustimmungspflichtige Bestandteile enthält, es sich generell um eine DV handelt?
Danke für eine Antwort, am Besten auch mit dem Hinweis, wo es steht....
mein Anliegen betrifft eine Kommune in BW:
Es gibt eine DA IuK. Diese wird aktuell überarbeitet und an untenstehende geplante "Errungenschaften" angepasst.
Da auch schon vorbereitend auf den Aktenplan 21/e-Akte ein Datenmanagementsystem eingeführt werden soll, teilweise eine elektronische Zeiterfassung mittels mobiler Endgeräte und eine UCC-Anlage angeschafft werden solllen, sieht der Personalrat hier eine Mitbestimmung nach §75 Abs. 4 z.B. Nr. 11 bis 16.
Die Dienststelle will aber die DA, über welche dann nur der BM entscheidet, beibehalten (er bezieht sich auf sein Weisungsrecht) und ergänzend eine DV für die Punkte Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrolle, Beteiligungsrechte des PR, Information der Beschäftigten, Schulungen und Fortbildungen Nichteinhaltung DV, Kündigung und Nachwirkung... abschließen.
Darf zu ein und dem selben Themenkomplex eine DA und eine DV existieren? Oder ist es eher so, wenn in einer DA gibt, die zustimmungspflichtige Bestandteile enthält, es sich generell um eine DV handelt?
Danke für eine Antwort, am Besten auch mit dem Hinweis, wo es steht....