DV zum E-Learning
#1

Hallo zusammen,

wir, der PR einer Kleinstadt, sollen einer DV zum E-Learning zustimmen.

1. In der Anlage wird der Vertrag zur Auftragsverarbeitung genannt. Dieser wurde uns zur Verfügung gestellt. Allerdings wird zum Beispiel auch das Leistungsverzeichnis erwähnt, welches uns aber nicht vorgelegt wurde und auch nicht zur Anlage der DV werden soll. Die Dienststelle argumentiert, dass dies ein privatrechtlicher Vertrag ist und mit der DV nicht "zusammenhängt".

Unseres Wissens hat doch der PR den selben Kenntnisstand zu haben wie die Dienststelle? Wie kann der PR vorgehen? Es gilt das LPVG BaWü.

2. Besteht ihr auf die Einfügung "Rechte des Personalrates"? DS argumentiert, dass dies ja im LPVG geregelt ist...


Danke!
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