Hallo, wir als PR haben eine Personalmaßnahme zum dritten Mal abgelehnt. Der BM hat den GR in einem Gespräch darüber informiert und sich nun an den VGH gewandt um einen neutralen „Schiedsgerichtsleiter“ bestellt zu bekommen. Wir als PR haben auf einer Schulung gelernt, dass wir uns auch an den GR als oberstes Gemeindeorgan wenden können… und ihm das Gespräch angeboten. Das gefällt dem BM nun nicht… er fordert die Rechtsgrundlage…
Kann er dieses informative Gespräch an den GR wie wir (der PR) es nennen verbieten?
Für Antworten sind wir dankbar.
Welches Personalvertretungsgesetz findet denn Anwendung?
Ich sehe keine Rechtsgrundlage für ein solches informatives Gespräch. Man muss sich schon an die Verfahren halten und wenn man zum GR will das entsprechende Verfahren auslösen (§ 77 i.V.m. § 89 LPVG (BW). Als solches halte ich die Kritik des BM für gerechtfertigt.
Unklar ist mir noch was verfahrensmäßig der Schiedsgerichtsleiter sein soll.
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(22.10.2024, 09:02)Gast schrieb: Ich sehe keine Rechtsgrundlage für ein solches informatives Gespräch. Man muss sich schon an die Verfahren halten und wenn man zum GR will das entsprechende Verfahren auslösen (§ 77 i.V.m. § 89 LPVG (BW). Als solches halte ich die Kritik des BM für gerechtfertigt.
Unklar ist mir noch was verfahrensmäßig der Schiedsgerichtsleiter sein soll.
Ich schätze einmal, dass nicht ein Schiedsgericht sondern eine Einigungsstelle gebildet wird, das erklärt auch den Kontakt zum VGH.
Nur wie will man eine Einigungsstelle bilden wenn vorher nicht das Verfahren nach § 77 LPVG (BW) durchlaufen wurde. Auch wäre der Präsident des VGH erst zuständig, wenn es vorher keine Einigung über den Vorsitz der Einigungsstelle gegeben hätte. Entweder unterschlägt der Fragesteller viele relevante Details oder es bleibt fraglich was der BM da macht.