Kann ein Fachdienstleiter einer Stadt für seine Mitarbeiter eine Dienstanweisung schreiben oder nur eine Arbeitsanleitung? Oder beides nicht?
Soweit er dazu ermächtigt wird, kann er beides tun.
Mal ganz plakativ gefragt: Weshalb sollte ein Vorgesetzter seine Mitarbeiten nicht anweisen dürfen, wie die ihre Arbeit tun sollen? Die Überschrift ist dabei unerheblich...