Dienstherrenwechsel
#1

Hallo,

bei mir steht in nächster Zeit (so hoffe ich) ein Dienstherrenwechsel an.
Z.Zt bin ich Zivilbeamter bei der Bundeswehr (Bundesbeamter) und ich habe gute Chancen zum Land NRW als Landesbeamter zu wechsel. Die in Frage kommende Dienststelle macht aber keine "feindliche Übernahme" und ich gehe stark davon aus das sich der Bund bei einer Versetzung quer stellen wird. Die in Frage kommende Dienststelle meint, daß ich meinen derzeitigen Dienstherren um Entlassung bitten muss und direkt eine neue Urkunde vom neuen Dienstherren bekomme.

Meine Frage ist nun wie es mit meine bisher angesammelten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit aussieht? Ich bin seit ca. 12 1/2 Jahren Beamter. Verfällt diese Wegen der bitte um Entlassung oder wird die bei meinem neuen Dienstherren angerechnet?

Gruß
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#2

google mal Staatslastenteilungsvertrag. Dort ist alles geregelt. Gruss
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