Dienstunfähigkeit §26 BeamtStG
#1

Guten Tag!

In der Annahme, das sich hier auch Personen mit Expertise aus dem Beamtenrecht tummeln. 

Folgende Frage: In §26 BeamtStG heißt es: „Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit ….“- wieso werden hierbei die Beamtinnen auf Probe und Beamtinnen auf Widerruf durch den Wortlaut ausgeschlossen? Sind die dort aufgeführten Regelungen nicht für Beamtinnen auf Probe bzw. Widerruf bindend? (Bspw. §26 Abs. 1 Und S. 2 BeamtStG 

Falls dies so ist, wie würde denn in diesen Fällen verfahren bei vermuteter Dienstunfähigkeit einer Beamtin?
Zitieren
#2

Bei Beamtin auf Probe/Widerruf wird man bei fehlender gesundheitlicher Eignung aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Zitieren
#3

Danke! Verstehe ich das also richtig, dass eine Beamtin auf Probe nach mehr als drei Monaten Fehlzeit während eines Zeitraumes von insgesamt 6 Monaten rausfliegt?
Zitieren
#4

Das ist kein Automatismus und im Einzelfall zu betrachten, was geboten ist. (Auch der § 26 (1) Satz 2 BeamtStG verlangt ja mehr als das Vorliegen der Fehlzeit.)
Zitieren
#5

Hallo an den oder die TE. Ich schließe mich meinen Vorrednern soweit an. Allerdings denke ich, dass es in der Praxis bei Beamten auf Probe sogar seltener dazu kommt. Vielmehr wird hier eine Verlängerung der Probezeit in Frage kommen, sollten die gehäuften Fehlzeiten einmalig aufgetreten sein.

Am Ende der Probezeit wird dann aber wahrscheinlich ein erneuter Besuch beim Amtsarzt anstehen.
Zitieren
#6

Danke für die Antworten! Ist denn theoretisch eine weitere Beschäftigung als Angestellte nach Tarif denkbar bei einer beamtenrechtlichen Dienstunfähigkeit? Oder wäre in dieser Konstellation der öffentliche Dienst Geschichte?
Zitieren
#7

Wenn kein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in Frage kommt, weil für die Zukunft eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zu erwarten ist, kann dennoch eine Einstellung im Angestelltenverhältnis in Betracht gezogen werden. Auch dabei kommt es auf den Einzelfall an: Wenn der Dienstherr damit rechnen muss, dass die betreffende Person auch in Zukunft regelmäßig länger krank ist, wird er sicher keine Einstellung vornehmen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Dienstunfähigkeit bei COPD
- Trotz langfristiger Dienstunfähigkeit Dienstherren wechseln, geht das?
- Krankenversicherung bei Dienstunfähigkeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers