23.04.2015, 07:59
Hallo,
bei uns wird demnächst eine Software zur elektronischen Aktenführung eingeführt. Wir als Personalrat haben diesbezüglich mit dem Behördenleiter eine DV abgeschlossen um zu regeln welche Themen elektronisch abgelegt werden dürfen, dass keine Verhaltenskontrolle durchgeführt werden darf, etc.
Die Software wird nur von einigen wenigen Beschäftigten im Haus genutzt. Gleichzeitig entsteht nun ein Entwurf einer Hausverfügung bzw. Dienstanweisung für diejenigen Beschäftigten, in der drin steht wer die software zu nutzen hat (Geltungsbereich), warum die eingeführt wird und wie sie zu nutzen ist. Die Hausverfügung steht als Anlage in der DV genannt. Ich bin mir nun nicht sicher ob eine Dienstanweisung gleichzeitig mit einer DV zulässig ist? Einige sagen ja, andere nein aber eine konkrete Erklärung finde ich nicht. Unsere Geschäftstelle argumentiert so, dass die DV nur den rechtlichen Rahmen bildet (sprich was darf gemacht werden und was nicht) und die Hausverfügung die direkte Anweisung an die entsprechenden Beschäftigte darstellt? Stimmt das so? Reicht nicht die DV alleine, da eine Verfügung schließlich ohne Kontrolle des Personalrates erlassen werden kann!?
bei uns wird demnächst eine Software zur elektronischen Aktenführung eingeführt. Wir als Personalrat haben diesbezüglich mit dem Behördenleiter eine DV abgeschlossen um zu regeln welche Themen elektronisch abgelegt werden dürfen, dass keine Verhaltenskontrolle durchgeführt werden darf, etc.
Die Software wird nur von einigen wenigen Beschäftigten im Haus genutzt. Gleichzeitig entsteht nun ein Entwurf einer Hausverfügung bzw. Dienstanweisung für diejenigen Beschäftigten, in der drin steht wer die software zu nutzen hat (Geltungsbereich), warum die eingeführt wird und wie sie zu nutzen ist. Die Hausverfügung steht als Anlage in der DV genannt. Ich bin mir nun nicht sicher ob eine Dienstanweisung gleichzeitig mit einer DV zulässig ist? Einige sagen ja, andere nein aber eine konkrete Erklärung finde ich nicht. Unsere Geschäftstelle argumentiert so, dass die DV nur den rechtlichen Rahmen bildet (sprich was darf gemacht werden und was nicht) und die Hausverfügung die direkte Anweisung an die entsprechenden Beschäftigte darstellt? Stimmt das so? Reicht nicht die DV alleine, da eine Verfügung schließlich ohne Kontrolle des Personalrates erlassen werden kann!?