Dienstvereinbarungen
#1

Hallo,

ich würde gerne von Euch wissen, was Ihr darüber denkt, wenn eine Geschäftsleitung eine Dienstvereinbarung vorab schon an das Personal per Mail sendet, obwohl die Dienstvereinbarung vom PR noch nicht beschieden und auch noch nicht unterschrieben wurde.

An diesem Schreiben der Dienststelle waren sowohl diese "evtl. Dienstvereinbarung", als auch eine Umfrage der Beschäftigten, die der PR gemacht hat, um sich ein  Meinungsbild einzuholen, angehängt.

Diese Umfrage wurde vom Vors. dokumentiert. In Absprache mit dem Gremium sollte die dokumentierte Meinungsumfrage in anonymisierter Form an die Geschäftsleitung - in vertrauensvoller Zusammenarbeit - weitergeleitet werden, damit auch die Geschäftsleitung über dieses Bild in Kenntnis ist, in der Hoffnung dann weiter über die Dienstvereinbarung zu verhandeln. Allerdings hat der Vors. diese Anonymisierung nicht ganz so vorgenommen, wie sich das Gremium es gewünscht hatte.

Zu erwähnen wäre noch, dass die vorher bestandene Dienstvereinbarung vom PR gekündigt wurde.

Zusammengefasst: Brief mit Anhang "Umfrage" und "evlt. neuer Dienstvereinbarung" von der Geschäftsleitung an das Personal gesandt!!! Darf die Geschäftsleitung das so einfach?

Danke für Eure Ratschläge und Meinungen.
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#2

Zunächst einmal handelt es sich bei diesen DV rechtlich um "öffentlich-rechtliche Verträge". Diese entfalten erst dann Wirkung, wenn sie offiziell von dem Dienststellenleiter und dem Personalratsvorsitzenden rechtverbindlich unterzeichnet worden sind. Vorstellbar für die Vorbereitung oder Erarbeitung einer Entwurfsfassung wäre die Einrichtung einer betrieblichen Kommission, die aus Mitgliedern der Personalvertretung und der Dienststellenleitung gebildet werden kann. Schlussendlich braucht der PR-Vorsitzende jedoch einen Mehrheitsbeschluss des Personalrates. Erst, wenn er diesen hat, dürfte er die DV zeichnen. An der Fassung darf nachträglich nichts mehr geändert werden. Schlecht ist es nur, wenn sich ein PR-Vorsitzender nicht an diese Vorgaben hält. Was der unterschreibt gilt natürlich später für und gegen das Personal. Manche Dienststellenleitungen versuchen, entsprechend Stimmung zu machen, indem sie "unfertige" Infos verbreiten. Rechtswirksamkeit geht von DV erst aus, wenn sie förmlich unterzeichnet worden sind. Glück auf! Haegar
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#3

Warum sollte es verboten sein, dass die Geschäftsleitung Meinungen von den Mitarbeitern erfragt?

beatrix
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#4

Natürlich kann sie Meinungen erfragen, nur ziemlich schlecht ist es natürlich, damit Stimmung zu machen. Damit wird die Position des PR geschwächt und er evtl. gezwungen, positive Regelungen für die Belegschaft aufzugeben.

Haegar
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#5

Worin besteht denn die "Stimmungsmache"???

Beatrix
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#6

Ganz einfach in irgendwelchen Behauptungen, die in dem Zusammenhang gestreut werden. Das verunsichert dann die Kolleginnen/Kollegen und diese wiederum fühlen sich verlassen oder unzureichend vertreten vom PR. Ist gängige Praxis. Da läuft nichts auf Augenhöhe; wer das glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Haegar
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