Direktionsrecht Bürgermeister
#16

Bei uns sind PR-Mitglieder bei ver.di. Wir haben das Thema bereits vorgebracht. Aber noch keine Antwort erhalten.
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#17

(28.01.2013, 10:12)metal1982 schrieb:  Bei uns sind PR-Mitglieder bei ver.di. Wir haben das Thema bereits vorgebracht. Aber noch keine Antwort erhalten.

...dies ist typisch für ver.di...das erleben die verdianer in unserem PR genau so auch immerIcon_cool....die komba gewerkschaft ist da echt schneller135

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#18

Wir haben nun definitiv die Aussage von ver.di, dass der PR nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 1 BaPVG ein volles Mitspracherecht hat:

Abs. 4: Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ferner mitzubestimmen über
Nr. 1: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

Wie der Personalrat allerdings weiter agieren soll/kann/muss wird noch geklärt.
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#19

Zwischenstand: Der PR hat ein Schreiben an die Dienststellenleitung gerichtet. Darin wurde auf das Mitbestimmungsrecht nach Art. 75 Abs. 4 Nr. hingewiesen und der Einteilungsplan der MitarbeiterInnen angefordert. Mehr nicht. Daraufhin hat der PR von der Dienststellenleitung zu hören bekommen, ob wir nichts anderes zu tun hätten. Er hat es angeordnet und basta. Unser Schreiben wurde angeblich an den Bauhofleiter übergeben.

Der PR wollte doch nur auf sein Recht aufmerksam machen und ein Gespräch herbeiführen, um auf die rechtliche Seite nach der Auffassung des PR hinzuweisen und hierbei die Möglichkeit wahrzunehmen, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Leerung möglicherweise anders gestaltet werden könnte. Wir hätten auch nie den offiziellen Dienstweg eingeschlagen, wenn Personalbüro und Bauhofleiter nicht der Meinung gewesen wären, dass den PR diese Sache nichts angeht.

Wir als PR werden versuchen mit den Beteiligten (ist noch nicht sicher, wen der PR bei dem Gespräch dabei haben möchte) ein Gespräch zu führen. Es bleibt spannend...
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#20

Es soll eine Teilpersonalversammlung im Bauhof stattfinden. Wer darf daran teilnehmen? Wer kann daran teilnehmen? Und darf der PR entscheiden, wer daran teilnimmt? Ich hoffe auf eine baldige Antwort, da dies morgen statt finden soll. Danke!!!
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#21

Hallo,
ich würde sagen das kommt darauf an wer eingeladen hat.
Wenn der Dienstherr einlädt dann entscheidet der wer teilnehmen darf. Wenn Beschäftigte den PR dabeihaben wollen dann darf der auch teilnehmen.
Wenn der PR einlädt dann entscheidet der wer daran teilnimmt.
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#22

Im BayPVG steht hierzu folgendes:

Art. 49 Abs. 2 / Kommentar Nr. 6
Der PR hat das Recht, jederzeit von sich aus eine Personalversammlung einzuberufen.

Art. 52 Abs. 2
Der Dienststellenleiter kann an den Personalversammlungen teilnehmen. D. h. er kann nicht ausgeschlossen werden. An Versammlungen, die auf Wunsch des Dienststellenleiters einberufen werden, hat er teilzunehmen.

Art. 50 Abs. 2 / Kommentar Nr. 8
Außerordentliche Personalversammlungen, die vom PR zusätzlich einberufen werden, finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Es kann allerdings mit dem Dienststellenleiter vereinbart werden, dass die außerordentliche Personalversammlung während der Arbeitszeit stattfindet.
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