01.02.2023, 10:53
Wenn z. B. an Feiertagen / Fortbildungen oder auch wegen Urlaub die an diesem Tag vorgesehene Arbeitszeit nicht erreicht werden kann, muss diese dann nachgearbeitet werden oder darf man sich die Arbeitszeit, die man eigentlich gearbeitet hätte, anrechnen? Vollzeitbeschäftigte rutschen durch solche Tage immer wieder ins Minus und wissen oft nicht, wann die Zeit nachgearbeitet werden soll.