EG 8/5 TVÖD-VKA in TVV
#1

Hallo,
wenn ich jetzt in der EG 8/5 bei TVÖD-VKA bin und in einen Job wechsele, der nach TVV zahlt. Welche EG ist dann die gleichwertige?
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#2

Was meint gleichwertig? Vergleichbare Gehälter ergeben sich aus der Entgelttabelle.

Welche Entgeltgruppe die gleichen Aufgaben bedeuten würden, hängt davon ab, welche Tätigkeiten und damit Abschnitte der Entgeltordnung es bisher waren.
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#3

Hallo,
ich meinte mit gleichwertig, welche EG im TVV der 8/5 im TVÖD-VKA entspricht.
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#4

"hängt davon ab, welche Tätigkeiten und damit Abschnitte der Entgeltordnung es bisher waren."

Es gibt lediglich für den Fall der Überleitung eines Betriebs aus dem TVöD in den TV-V Regeln zur Überleitung in eine Entgeltgruppe.
Ansonsten gibt es keine solche Entsprechung, weil es unterschiede zwischen den tariflichen Regelungen gibt. Deshalb hängt die Entgeltgruppe nach TV-V von den konkreten Tätigkeiten ab. Es hängt davon ab in welchem Abschnitt der Entgeltordnung und ggf. Fallgruppe die aktuelle E8 ist. Das beeinflusst dann die Entgeltgruppe die man für vergleichbare Tätigkeiten im TV-V bekommen würde. Bzw. man kann auch direkt auf der Basis der konkreten Tätigkeit eingruppieren.
Im Bereich allgemeine Verwaltung würden Tätigkeiten der E8 nach TVöD im Tv-V z.B. in ca. E6 einzugruppieren sein. Wegen der teilweise unterschiedlichen Heraushebungsmerkmale in beiden Tarifverträgen kann das Ergebnis aber auch anders aussehen.
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#5

OK, Danke für die Rückmeldung.

Ich dachte, es gäbe so eine Art Vergleich.
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