19.03.2025, 10:50
Hallo
ich arbeite seit 27 Jahren in einer Komune und davon 17 Jahre in der Hochbauabteilung und bin dort in der Bauunterhaltung im Schwerpunkt Sanitär und Elektro tätig (Instandhaltung sowie Erneuerung).
Da ich im Laufe der Zeit mit steigender Erfahrung immer mehr höherwertige Aufgaben bekommen habe, habe ich im August 2023 einen Antrag auf Stellenbewertung und dem entsprechende Eingrupiierung gestellt.
Bei der Bewertung ist meine Tätigkeit mit 9a bewertet worden.
Jedoch soll ich jetzt Aufgrund nicht ausreichender beruflicher Qualifikation, ich bin Elektriker und nicht wir gefordert Techniker, lediglich in Entgeldgruppe 8 eingruppiert werden.
Aber ich soll weiterhin meine bisherigen Aufgaben ausführen, die ich auch zur Zufriedenheit meiner Vorgesetzten ausführe.
Laut Aussage der Personalabteilung gilt die Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchstabe a der Anlage 1 zum TVÖD (Entgeltordnung im Bereich der VKA)dass Beschäftigte mit einer 20jährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitergeber im Geltungsbereich des TVÖD oder eines vergleichbaren Tarifvertrages von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind, jedoch nur für Mitarbeiter im Verwaltungsbereich.
Diese Regelung findet keine Anwendung für Mitarbeiter im Technischem Bereich. Da können Sie nichts machen.
Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen.
ich arbeite seit 27 Jahren in einer Komune und davon 17 Jahre in der Hochbauabteilung und bin dort in der Bauunterhaltung im Schwerpunkt Sanitär und Elektro tätig (Instandhaltung sowie Erneuerung).
Da ich im Laufe der Zeit mit steigender Erfahrung immer mehr höherwertige Aufgaben bekommen habe, habe ich im August 2023 einen Antrag auf Stellenbewertung und dem entsprechende Eingrupiierung gestellt.
Bei der Bewertung ist meine Tätigkeit mit 9a bewertet worden.
Jedoch soll ich jetzt Aufgrund nicht ausreichender beruflicher Qualifikation, ich bin Elektriker und nicht wir gefordert Techniker, lediglich in Entgeldgruppe 8 eingruppiert werden.
Aber ich soll weiterhin meine bisherigen Aufgaben ausführen, die ich auch zur Zufriedenheit meiner Vorgesetzten ausführe.
Laut Aussage der Personalabteilung gilt die Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchstabe a der Anlage 1 zum TVÖD (Entgeltordnung im Bereich der VKA)dass Beschäftigte mit einer 20jährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitergeber im Geltungsbereich des TVÖD oder eines vergleichbaren Tarifvertrages von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind, jedoch nur für Mitarbeiter im Verwaltungsbereich.
Diese Regelung findet keine Anwendung für Mitarbeiter im Technischem Bereich. Da können Sie nichts machen.
Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen.