Eingruppierung
#1

Eine Kollegin bittet den PR um Rat, da sie glaubt, falsch eingruppiert zu sein (Kollegin ist nicht verbeamtet, Angestelltenverhältnis, keine Lehrerin aber Ausbildung/Erfahrung im pädagogischen Bereich.) Frage: Welche Unterlagen braucht der PR, um helfen zu können oder an wen kann der PR verweisen, der helfen kann?
Da wir alle neu gewählte Mitglieder sind, fehlt uns noch das nötige Wissen.
Danke für konstruktive Rückmeldungen!
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#2

"Frage: Welche Unterlagen braucht der PR, um helfen zu können"
Wenn man die Frage stellt, wird man vermutlich auch mit den Unterlagen nicht helfen können. Man benötigt die übertragenen Aufgaben (Vorzugsweise die entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung), ggf. Informationen zur persönlichen Qualifikation der Kollegin, wenn möglich die Bewertung der Dienststelle, die anzuwendenden tariflichen Regelungen (Entgeltordnung) sowie ggf. Kommentare etc. zu den Eingruppierungsregelungen. Je nach Tätigkeitsbereich und in Frage kommenden Entgeltgruppen ist die Sache leichter oder schwerer zu bewerten.

"oder an wen kann der PR verweisen, der helfen kann?"
Je nach Praxis der Dienststelle mag diese bereit sein, die Eingruppierung zu erläutern oder zumindest Einblick in die Stellenbewertung gewähren.

Ansonsten/ergänzend kann man an Gewerkschaften verweisen, die ihre Mitglieder beraten. Oder halt Anwälte, die individuelle Rechtsberatung leisten.
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#3

Als erster Einstieg können ggf. helfen:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Beho...erung.html

https://bb.verdi.de/service/++co++35e9da...1a4a160100
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#4

Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten! Wir werden uns einlesen.
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