Wir möchten einen ungelernten Baggerfahrer einstellen, der aber 10 Jahre bereits in diesem Beruf gearbeitet hat. Der Vorgänger, der verrentet ist, hat EG 6 bekommen. Ist es möglich, den neuen Mitarbeiter aufgrund des Fachkräftemangels auch in EG 6 zu bekommen?
Das kommt auf die übertragene Tätigkeit an und ob ggf. in der Entgeltordnung eine individuelle Voraussetzung (bestimmte Ausbildung) genannt ist.
Welches Bundesland? Eventuell gibt es dazu Regelungen in einem landesbezirklichen Tarifvertrag.
Falls es keinen landesbezirklichen Tarifvertrag gibt, gelten für handwerkliche Tätigkeiten folgende Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TVöD VKA:
Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe 5:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe 6:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. (Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Beschäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 verlangt werden kann.)
Da man als Baggerfahrer keine Ausbildung absolviert, ist insofern allein in der Tätigkeit als Baggerfahrer keine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 und 6 TVöD möglich.