Eingruppierung Baggerfahrer
#1

Wir möchten einen ungelernten Baggerfahrer einstellen, der aber 10 Jahre bereits in diesem Beruf gearbeitet hat. Der Vorgänger, der verrentet ist, hat EG 6 bekommen. Ist es möglich, den neuen Mitarbeiter aufgrund des Fachkräftemangels auch in EG 6 zu bekommen?
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#2

Das kommt auf die übertragene Tätigkeit an und ob ggf. in der Entgeltordnung eine individuelle Voraussetzung (bestimmte Ausbildung) genannt ist.
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#3

Welches Bundesland? Eventuell gibt es dazu Regelungen in einem landesbezirklichen Tarifvertrag.

Falls es keinen landesbezirklichen Tarifvertrag gibt, gelten für handwerkliche Tätigkeiten folgende Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TVöD VKA:

Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe 5:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe 6:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. (Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Beschäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 verlangt werden kann.)

Da man als Baggerfahrer keine Ausbildung absolviert, ist insofern allein in der Tätigkeit als Baggerfahrer keine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 und 6 TVöD möglich.
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