Eingruppierung Bautechniker / Bauamtsleiter
#1

Hallo Zusammen,
ich bin in einer Verwaltungsgemeinschaft (4 Mitgliedsgemeinden) beschäftigt und werde demnächst das Amt des Bauamtsleiters ausführen. Zugleich bin ich noch der IT Verantwortliche in unserem Hause und in den angehörigen Bauhöfen.
Nun kurz zu meinen beruflichen Werdegang
- 3 Jahre Berufsausbildung zum Zimmermann (Geselle)
- 2 Jahre Vollzeit zum staatlich geprüfter Hochbautechniker
- anschließend noch 1 Jahr zum Tiefbautechniker
- Zusatzausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Zusatzausbildung zur Selbstsicherung in Gleisbereich 
- diverse Seminare an der BFS; AKDB usw.
Ich habe bereits über längere Zeit Stellenausschreibungen mit vergleichbarer Tätigkeit verfolgt und festgestellt dass solche Stellen durchaus mit den Entgeltgruppen 10, 11, 12 entlohnt werden.
Wenn ich aber mit meinem Personalamt über diese Angelegenheit spreche ist laut deren Ihrer Aussage bei Entgeltgruppe 9 Stufe 5 Schluss.
Es wäre für mich Interessant zu erfahren ob ein Aufstieg in die oben genannten Entgeltgruppen möglich wäre bzw. welche Voraussetzungen hierfür vonnöten sind.
Ich wäre über jegliche Hinweise von euch sehr froh.
Unten stehend liste ich grob meinen Tätigkeitsbereich auf.
Sämtliche Arbeitsabläufe werden natürlich zu 100% selbstständig ausgeführt.
Tätigkeitsbereich Bauamtsleiter:
- Planung; Ausschreibung; Koordinierung; Abrechnung; Bauüberwachung sämtlicher Tief,- Hochbaumaßnahmen; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Aufbau eines Kanalkatasters; ausführen von Vermessungsarbeiten; Bestandserfassung; Schadensanalysen; Sanierungskonzepte; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Ansprechpartner für alle Ingenieurbüros und Architekturbüros
- Verantwortlich für das GIS
-Sämtliche Vermessungsarbeiten
- Behandlung von Bauanträgen (in Vertretung)
- Verwaltungsarbeit für die Bauleitplanung (in Vertretung)
- Prüfung von Ing. bzw. Honorarverträgen
- Teilnahme an den Gemeinderatsitzungen bzw. Erstellung von Beschlussvorlagen

Tätigkeitsbereich IT-Administrator
- Beschaffung von Soft.- Hardware
- Einspielen von Updates etc.
- Fehleranalysen
- Verwaltung bzw. Vergabe von Rechten im System
- Datensicherung
- Ansprechpartner  für Fremdfirmen

Ich bedanke mich in voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dani Bauamt
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#2

Typisch dass der Personalservice keinen Service für die eigenen Beschäftigten leistet!!!!!!
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#3

Hallöchen, mit deiner Berufsausbildung würde ich dich aus dem Bauch heraus zwischen E9 und E10 einordnen. Für E11-12 müsstest du ein Fachhochschulstudium/ Hochschulstudium z.B. Bachelor, Master Dipl-Ing vorweisen können, das ist hier leider Voraussetzung. Bin selbst als Unweltingenieur bei einem Landratsamt beschäftigt und in E11 eingestuft.
Interessant wäre es ob du auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig bist?...dann hättest du ein weiteres Argument gegenüber deinem Arbeitgeber das du auch höherwertige Tätigkeiten ausführst. Gleiches gilt auch für deine Tätigkeit indem du Ausschreibung und Bauüberwachung machst. Ein kleiner Tipp geh mal zur Gewerkschaft/ Verdi da kannst du Mitglied werden und die können dich bei der Höhergruppierung fachlich unterstützen.
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