Wie hoch sollte in einer Gemeinde mit ca. 5500 Einwohnern ein Amtsleiter Bauverwaltung eingruppiert werden? Dem Amtsleiter sind 4 Sachbearbeiter unterstellt.
Was sind denn die konkreten Aufgaben? Eigene Baurechtszuständigkeit dürfte bei der Gemeindegröße nicht gegeben sein? Und was sind das für 4 Sachbearbeiter? Das Bauamt ist doch bei 5.500 Einwohnern im Normalfall allenfalls für 1 Person tagesfüllend...