Kann mir jemand mitteilen wie in seiner Behörde Stellen als Leistungs-Sachbearbeiter im Sozialamt bewertet sind ?
Bin Sachbearbeiter im Sozialamt, Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungsbeihilfe (alle Leistungen nach SGB XII), Leistungen nach dem AsylbLG, berufliche Rehabilitierung sind das Aufgabengebiet.
Alles wird von Anfang bis Ende mit allen gesetzlichen Aufgaben erledigt.
Fallzahl derzeit rund 200 Leistungsfälle.
Stelle wird hier mit einer A 7 bezahlt.
Ich habe ein Angebot für eine ähnliche Sachbearbeiterstelle erhalten:
E 6. Ich bin unsicher, ob ich zusagen soll, die Einstufung war noch kein
Thema.
Ich habe immerhin noch eine A7 Stelle bei einer anderen Behörde, allerdings muß ich hierfür
weit pendeln.
vom beschriebenen Aufgabenbereich müsste die Stelle wohl eher
mit A8 bzw E8 (BAT Vc) bewertet sein.
Ich meine, bei uns sind sie das auch. Jedenfalls sind einige, die von der Arge zurückgegangen sind (da gibt es E8) auf diese Stellen gesetzt worden.
Hallo,
die Stelle (fast identisch) ist bei uns mit A8 bewertet.
Gruß
smokie
Hallo,
ich habe nach fast 20 Jahren von der einen Stadtverwaltung zu einer anderen in der Region Düsseldorf gewechselt. Sowohl in der einen wie in meiner jetzigen Kommune sind die Stellen nach dem SGB XII A 10 bewertet. Allerdings ohne Leistungen nach dem AsylblG - in beiden Städten wurde diese Stelle nur noch mit A8 bewertet. Was ja in der heutigen Zeit nichts heißt, ich erlebe seit Jahren, dass bei einem Stelleninhaberwechsel die Bewertung der Stelle gerne um ein, zwei Stufen herabgesetzt wird. Hier kann nur der Personalrat helfen (wenn man denn einen guten hat) oder die Bewertungskommission oder wenn es ganz arg ist, tritt man in die Gewerkschaft ein. Hier kann man die Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ich hoffe, die Informationen haben geholfen.
Beiträge: 29
Themen: 11
Registriert seit: Mar 2011
Hallo zusammen,
bei uns (Stadt in Ba.-Wü) sind die Stellen in der Leistungssachbearbeitung SGB XII derzeit i.d.R. in EG 8 bewertet. Wir haben derzeit mehrere persönliche Anträge nach § 37 TVöD am Laufen - bei Recherchen fanden die betroffenen KollegInnen heraus, dass es sehrwohl auch Komunen/Landkreise gibt, die die Stellen von vorneherein in EG 9 wenn nicht sogar in EG 10 bewerten. Im Zweifelsfall hilft hier nur die Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Wohl dem, der Mitglied in einer Gewerkschaft ist und hier den entsprechenden Rechtschutz in Anspruch nehmen kann.
Gruß,
J.