Eingruppierung Betreiberverantwortung technischer Anlagen
#1

Hallo liebe Kollegen,

ich arbeite seit 2016 bei einem eigenbetrieb einer mittelgroßen stadt, welcher alle öffentlichen gebäude verwaltet. ich bin handwerksmeister hls (dqr einstufung 6 vergleichbar bachelor) und betriebswirt hwo (dqr einstufung 7 vergleichbar master). ich bin alleinig verantwortich für die gesamte lüftungs/klima und rwa- technik in den zu verwaltenden gebäuden. insgesamt sind das 1000 technische anlagen. dazu gehört:
erstellen von wartungsverträgen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von sachverständigenprüfungen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, organisieren von hygieneinspektionen inkl. bearbeitung von daraus entstehenden mängeln, störungsmanagement d.h. alles zum thema reparaturleistungen an den anlagen (umfang kleiner 5000€), schulung hausmeister zum thema 'umgang an rlt/klimaanlagen, projekte im kleinen bauunterhalt (kleiner 15.000€) projektleitung bei größeren baumaßnamen (aktuell umfang 250.000€), bearbeiten von fördermittelanträgen, beteitschaftsdienst (2x/quartal-wird gesondert vergütet). in der regel hängt bei oben genannten tätigkeiten jedesmal ein öffentliches vergabeverfahren nach vob/vol dran. wer sich damit auskennt weiß, was das für ein bürokratischer aufwand ist.

ich möchte auch noch erwähnen, dass die verantwortung gegenüber personen (auch kindern) bei der betreibung von lüftungs und klimaanlagen in den jeweiligen objekten sehr hoch ist. im schlimmsten fall (brand im objekt oder anlagen hygienisch gesundheitsgefährdend) können bei unzureichender betreibung/pflege der anlagen menschen zu schaden kommen oder auch sterben (das hofft natürlich niemand!)

jetzt zur eigentlichen frage. ich bin in die lohngruppe 9a stufe 3 eingruppiert-tvöd vka. da man sich irgendwann mit dem ein oder anderen kollegen über das gehalt unterhält, ist mir in den letzten wochen aufgefallen, dass es dort ein generelles massives ungleichgewicht gibt und ich fühle mich seit dem völlig falsch eingruppiert. z.b. kollegen (objektverwalter) mit weitaus weniger verantwortung sind in eine e10 eingruppiert. ich könnte jetzt noch zig weiter beispiele hier aufzählen welche mich einfach nur entsetzt dasitzen lassen.

ich war auch schon beim personalrat welcher mir jetzt als 'hausaufgabe' mitgegeben hat, meine stellenbeschreibung aus meiner sicht zu entwerfen bzw die dinge aufzuschreiben welche ich tatsächlich mache. der pr hat sich meine aktuelle stellenbeschreibung angesehen (in der alles seeeehr allgemein gehalten ist) und gemeint, eine 9b wäre EVTL!!! möglich.

von meiner seite aus kommt für oben beschriebene tätigkeiten und vorallem die damit verbundene sehr hohe verantwortung nur eine e10 in frage.

kann mir jemand bei meinem gedankengang helfen und mir ein paar nützliche hinweise/tips geben? vielen dank vorab.

p.s.: sry für die kleinschreibung und fehler. ging vom handy aus besser?
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#2

Wenn du nach E10 bezahlt werden willst solltest du dich auf entsprechende Stellen bewerben. Da deine Qualifikation im öffentlichen Dienst meist nicht den Ausschreibungsbedingungen im öffentlichen Dienst entspricht wäre ggf. zu schauen dich bei privaten Arbeitgebern zu bewerben.

Du solltest mit deinem Vorgesetzten sprechen und schauen ob er bereit ist eine höhere Einstufung zu unterstützen.

Soweit du davon ausgehst, dass die bisherige Eingruppierung falsch ist und du in betracht ziehst rechtlich dagegen vorzugehen solltest du fachkundigen Rat suchen. Wichtig ist eine Beweiissicherung hinsichtlich der wahrzunehmenden (nicht der wahrgenommenden) Aufgaben.
Daneben wäre im ersten Schritt zu klären wie deine genaue Eingruppierung ist (Abschnitt der Entgeltordnung und Fallgruppe.) Hattest du dies 2017 schon mal geklärt und hattest du ggf. einen Antrag auf Höhergruppierung wegen Entgeltordnung gestellt.
Wenn du der Meinung bist E10 solltest du auch da eine Meinung haben welcher Abschnitt der Entgeltordnung und welche Fallgruppe.
Nach dem bisher geschilderten glaube ich nicht, dass es E10 ist. Allerdings brächte man Zeitanteile und klar beschriebene Tätigkeiten um es bewerten zu können. E9b mag denkbar sein. Falls du bei Überleitung in die Entgeltordnung schon E9 warst und keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hast bist du eventuell deshalb in der E9a und kommst nur mit veränderten Aufgaben in die E9b.
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