Hallo zusammen, ich habe eine Stelle als Bilanzbuchhalter in einer Kommune. Als stellvertretender FB-Leiter habe ich Personalverantwortung für sechs Personen. Ich bin in E10 eingruppiert. Wäre Eurer Meinung auch die E11 drin? Vielen Dank Bibu
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Hallo,
das wird dir hier niemand beantworten können.
Für EG 11 muss sich deine Tätigkeit mit mind. 50 % durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9c herausheben. Für EG 10 waren es ein Drittel.
Sofern Beschäftigte des mittleren Angestelltenbereichs anzuleiten sind, erfüllt das nicht die Merkmale der besonderen Schwierigkeiten und Bedeutung. Das wird vom Merkmal besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten erfasst.
So steht es zumindest in der Stellenbewertung unseres Bilanzbuchhalters, erstellt durch den kommunalen Prüfungsverband.