24.01.2018, 10:53
Kann man als Bilanzbuchhalter grundsätzlich eine Eingruppierung zumindest in EG 9a verlangen? Der Abschluss Bilanzbuchhalter ist doch dem Bachelor gleichgestellt, der in EG 9-12 angesiedelt ist.
Tätigkeiten in der Buchhaltung erfordern doch eigentlich permanent die Ausübung eines Ermessensspielraums, wenn es z. B. auch nur darum geht, ob man etwas für selbständig nutzbar hält und als GWG bucht oder auch nicht. So könnte man noch diverse Beispiele aufzählen, die zum Arbeitsalltag gehören.
Tätigkeiten in der Buchhaltung erfordern doch eigentlich permanent die Ausübung eines Ermessensspielraums, wenn es z. B. auch nur darum geht, ob man etwas für selbständig nutzbar hält und als GWG bucht oder auch nicht. So könnte man noch diverse Beispiele aufzählen, die zum Arbeitsalltag gehören.